Datum: Mittwoch, den 07. Juli 2021
Referenz: 4yp-323/Zufahrt-Püttelkow/21

Blind Zufahrt Puettelkow 07.07.2021 1024x578Blind Zufahrt Puettelkow 07.07.2021 2 1 1024x578Blind Zufahrt Puettelkow 07.07.2021 2 1024x578Blind Zufahrt Puettelkow 07.07.2021 3 1024x573

Eilt! Wichtig! Zur sofortigen Vorlage bei den zuständigen Empfängern!
Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern
– M. C. in der Funktion [Bürgerbeauftragter] – direkt zu Händen!
Schloßstraße 8
D- [ 19053 ] Schwerin

AKTION RETTE unsere HEIMAT! MACH MIT!

Beschwerde, Petition und rechtsverbindlicher Antrag zur umgehenden Entsiegelung der asphaltierten, ungenutzten Blind-Zufahrt neben dem Wohnhaus des Unterzeichner Wittenburger Straße 10 in [19243] – Püttelkow/ Großgemeinde „Wittendörp“ im BRD-Bundesland Mecklenburg-Vorpommern im Zuge der gegenwärtigen Baumaßnahmen an der „Landesstraße 5“!

Hochverehrte(r) M. C. der Funktion[Bürgerbeauftragter],

Der Unterzeichner stellt hiermit folgende rechtsverbindliche Anträge:

  1. Beschwerde, Petition und rechtsverbindlicher Antrag zur umgehenden Entsiegelung der asphaltierten Blindeinfahrt am/vor dem Wohnhaus des Unterzeichner Wittenburger Straße 10 in [19243] – Püttelkow/ Großgemeinde „Wittendörp“ im BRD-Bundesland Mecklenburg-Vorpommern im Zuge der gegenwärtigen Baumaßnahmen an der „Landesstraße 5“!

  2. Dazu rechtsverbindlicher Antrag auf zeitnahe, gemeinsame(n) Ortstermin(e) zwecks Bestandsaufnahme und gemeinsamer Projektbesprechung und Abstimmung.

 

Detaillierte Begründung:

Die asphaltierte Zufahrt befindet sich links am Wohnhaus des Unterzeichners und kann nicht genutzt werden, da sich diese Zufahrt linke Hand direkt am/vor dem Grundstück des Unterzeichners befindet.

Allein aus Gründen des Natur- und Klimaschutzes ist es geboten diese offensichtlich fehlgeplante und nicht nutzbare Asphalt-Zufahrt zu entsiegeln und zu beseitigen.
Der Unterzeichner übernimmt die Begrünung der Fläche.
Da zurzeit die sog. „Landestraße 5“ im Ort Püttelkow saniert wird, empfiehlt sich eine verbindende Baumaßnahme zur Entsiegelung und Beseitigung der genannten Blind-Zufahrt!

Alle Ausführungen sind als rechtsverbindlich-gerichtsverwertbare Anträge zu bewerten und zu bearbeiten und allen dafür zuständigen Dienststellen und Verantwortungsträgern zwecks Bearbeitung und Entscheidung zuzuleiten.

Die Empfänger mögen innerhalb einer geschäftsüblichen Frist von einundzwanzig (21) Tagen zuzüglich der üblichen drei (3) Tage Postlaufzeit den Unterzeichner die geschäftsübliche Eingangsbestätigung zukommen lassen.

WICHTIG! Die Empfänger werden aus buchhalterischen Gründen, Zuordnungsgründen und Haftungsgründen ausdrücklich gebeten, grundsätzlich die Referenz des Unterzeichners anzugeben:
4yp-323/Zufahrt-Püttelkow/21

Ausgeführt zu Püttelkow am siebten Tag des siebten Monats des Jahres zweitausendeinundzwanzig A.D. durch den Unterzeichner.

Hochachtungsvoll im Auftrag

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