Datum: Mittwoch, den 11. August 2021
Referenz: 4yp-323/210811-1543-i00347-POLIZEI-BLN/21
ANZEIGE gegen verantwortliche Einsatzleiter, Befehlsgeber und Befehlsempfänger – Ausführende in der gesamten Befehlskette einer sog. „elften Hundertschaft“ der Landespolizei Berlin wegen aus Sicht des Anzeigenerstatters akuten Verdachts
Staatsanwaltschaft Berlin
Leitender Oberstaatsanwalt J. R. in der Funktion „Behördenleiter“ und deren zuständige Vertreterdirekt zu Händen!
Turmstraße 91
D-10559 Berlin
per Einschreiben und per Telefax mit Sendebericht
Zur Kenntnisnahme und weiteren Bearbeitung/Veranlassung:
Polizei Berlin
Internes Risikomanagement
Zentrales Beschwerdemanagement
Brunnenstr. 175
D-10119 Berlin
Per Einschreiben und per E-Mail
Zur Kenntnisnahme und weiteren Bearbeitung/ Veranlassung:
Rechtsanwalt
Bizetstraße 24
D-13088 Berlin
Per Telefax mit Sendebericht sowie per E-Mail.
ANZEIGE gegen verantwortliche Einsatzleiter, Befehlsgeber und Befehlsempfänger – Ausführende in der gesamten Befehlskette einer sog. „elften Hundertschaft“ der Landespolizei Berlin wegen aus Sicht des Anzeigenerstatters akuten Verdachts:
Hoch geehrte Damen und Herren,
hiermit erstattet der Verein und der Unterzeichner Anzeige gegen unbekannt gebliebene Einsatzkräfte der POLIZEI Berlin wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt, der Nötigung, der Beleidigung und aller weiter in Betracht kommender Delikte.
Tatzeitpunkt
24. Juli 2021 ab 11:00 Uhr
Tatort
Reichstag Berlin Platz der Republik 1 in 11011 Berlin
Der Anzeige liegt folgender Sachverhalt zu Grunde
Wegen unverhältnismäßig harter und menschenverachtender POLIZEI-Gewalt gegen einen Versammlungsteilnehmer der sog. „Gelbwesten Berlin“.
Tathergang
Der betreffende Mensch wurde in unserem Versammlungsraum gewaltsam zu Boden gerungen, am Kopf verletzt und dann verschleppt – Beweis-Film und -Bilder.
Besonders fiel dabei ein ca. 1.85m großer blonder POLIZIST mit Sonnenbrille und der Dienstnummer BE 11220 auf, der den Versammlungsteilnehmer mehrfach hart am Kopf anpackte, um ihn auf den Boden zu ringen.
Aus dem Beweisvideo geht hervor, dass der Versammlungsteilnehmer am Kopf verletzt gewesen ist oder verletzt wurde.
Der Verein staatenlos.info-Comedian e. V., dessen Mitglieder, ehrenamtlichen Helfer, die Versammlungsteilnehmer und der Versammlungsleiter wurden durch das permanente in Erscheinung treten der POLIZEI im Ablauf der genehmigten Versammlung unter freiem Himmel des Vereins staatsenlos.info- Comedian e. V. massiv gestört.
Zum Sachverhalt
Der Versammlungsleiter Rüdiger Hoffmann wurde vom Einsatzleiter/Verbindungsperson der 11. Hundertschaft mittels mündlich erteilter Auflage aufgefordert, alle 15 Minuten Durchsagen mit den Corona-Auflagen zu tätigen, obwohl sich alle permanent anwesenden Teilnehmer an die Corona-Auflagen gehalten hatten!
Vorbeigehende bzw. kurz verharrende interessierte Touristen/Passanten wurden innerhalb kürzester Zeit durch mehrere (mehr als 2) POLIZEI-Einheiten angehalten, Masken aufzusetzen. Dies führte zwangläufig dazu, dass sich diese Menschen überhaupt nicht auf den Inhalt des Sprechers einlassen konnten und zumeist innerhalb kürzester Zeit die Versammlung verließen.
Würdigung:
Diese Vorkommnisse stellen aus der Sicht des Anzeigenerstatters einen empfindlichen Eingriff in die Versammlungsfreiheit sowie die seelische Unversehrtheit der Versammlungsteilnehmer dar und hinterließ den Eindruck, dass es sich hierbei um eine politisch motivierte Einflussnahme handeln könnte, denn de facto sind interessierte Menschen abgeschreckt worden, an der Versammlung teilzunehmen.
Dadurch waren der ordnungsgemäße Versammlungsablauf und insbesondere die Redebeiträge empfindlich gestört – siehe Beweis-Film.
Es handelt sich aus Sicht des Anzeigenerstatters um typische POLIZEI-Schikane und Drangsalierung gegen den Verein staatenlos.info-Comedian e. V., dessen Mitglieder, ehrenamtlichen Helfer, die Versammlungsteilnehmer und der Versammlungsleiter.
Aus Sicht des Anzeigenerstatters fand eine polizeiliche Ungleichbehandlung der Versammlung gegenüber der zeitgleich stattfindenden Nachbar-Versammlungen, der Transgender-CSD-Veranstaltung unter freiem Himmel mit vielen tausend Menschen ohne Abstand und größtenteils ohne Mund-Nasenschutz (s. Beweisvideo und Bilder)!
Die dort anwesenden Polizei-Einheiten griffen erkennbar NICHT ein. In der Gesamtbetrachtung entsteht der Eindruck, dass sich das Land Berlin und die POLIZEI mit der Transgender-CSD-Veranstaltung entgegen der Neutralitätspflicht sogar solidarisierten.
Die Bereitschaftspolizei, wie z. Bsp. die 11. Hundertschaft, scheint aus Sicht des Vereins dem Anschein nach politisch ebenfalls nicht neutral zu handeln – Beweis Twitter-Glückwunsch der Polizei Berlin:
Wegen wiederholter Vorfälle
Der Verein staatenlos.info-Comedian e. V., dessen Mitglieder, ehrenamtlichen Helfer, die Versammlungsteilnehmer und der Versammlungsleiter fühlen sich gerade von dieser Bereitschaftspolizei-Einheit in ihrer körperlichen und seelischen Unversehrtheit latent bedroht und beantragen ausdrücklich eine neutrale komplexe Untersuchung der Vorgänge am 24. Juli 2021 in Berlin!
Der Unterzeichner beantragt ausdrücklich die Unterrichtung zum Ergebnis und Fortgang der Ermittlungen bzw. des Herganges des Verfahrens.
Anträge
Es wird ebenfalls ausdrücklich beantragt, die Schulungsinhalte, insbesondere der Bereitschaftspolizei Berlin auf politische Neutralität und Anweisungen u./o. Empfehlungen zur Gewalt zu prüfen.
Dasselbe betrifft eine POLIZEI-Einsatzanweisung gegen politisch missliebige Personen für den 1. August 2021 zwecks Überprüfung auf Authentizität – siehe Bildanlage:
Anlage 3 zum Durchführungsplan BPA 11 – 05551/VS-NfD vom 30.07.2021 betreffend Raumschutz/Versammlungen am 01. August 2021 auf Seite 5:
“Zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ist bei Verstößen gegen die 3. Sars-CoV-2-InfSchMV, insbesondere die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske und das Einhalten vom Mindestabstand, offensiv und bei niedriger Einschreitschwelle einzuschreiten. Gegen Personen, die an verbotenen Versammlungen teilnehmen möchten, sowie gegen erkennbar gewaltbereite Personen/-gruppen ist sofort konsequent bei niedriger Einschreitschwelle vorzugehen.”
Auszug aus dem Einsatzbefehl der Ersten Bereitschaftspolizeiabteilung (1. BPA 11)
Allgemeines
Es wird umfassende Ermittlung aller Vorgänge und beteiligten POLIZEI-Bediensteten beantragt.
Die Klärung und Heilung sollten auf jeden Fall über eine gerichtliche Hauptverhandlung unter Ladung der Zeugen erfolgen, was hiermit ausdrücklich beantragt wird.Auf die eigene privat-kommerzielle Haftung der Empfänger – auch gemäß § 258 a StGB Strafvereitelung im Amt und § 257 StGB Begünstigung der Täterkreise in diesen Verfahren wird hiermit ausdrücklich hingewiesen.
Es wird die fortlaufende Unterrichtung des geschädigten Unterzeichners und Anzeigenerstatters beantragt. Es besteht durch offenkundig akute Wiederholungs- und Verdunkelungsgefahr in Deutschland erhebliches öffentliches Interesse.
Auch gemäß den Vorschriften der Empfänger § 63 BBG tragen alle Beteiligten in der Bundesrepublik Deutschland für die Rechtmäßigkeit ihrer (dienstlichen) Handlungen die volle privat-kommerzielle Haftung und Verantwortung.
Alle Ausführungen sind durch die zuständig haftbaren Empfänger bitte als zu erledigende Anträge zu bewerten.
Ergänzungen – Korrekturen bleiben dem Anzeigenerstatter jederzeit vorbehalten.
Die Empfänger mögen aus Gründen der Buchhaltung und der privat- kommerziellen Haftung in der nationalen und internationalen Ebene stets die Referenz des Anzeigenerstatters anzugeben: 4yp-323/210811-1543-i00347-POLIZEI-BLN/21
Die Empfänger mögen innerhalb einer geschäftsüblichen Frist von einundzwanzig (21) Tagen zuzüglich der üblichen drei (3) Tage Postlaufzeit dem Anzeigenerstatter eine Eingangsbestätigung zukommen lassen.
Ausgeführt am elften Tag des achten Monats des Jahres zweitausendeinundzwanzig A.D. durch den Unterzeichner.
Hochachtungsvoll
Gez.
H., R. privat und in der Funktion als Präsident des Vereins – Der Vorstand
Anlagen
Beweis-Anlagen auf Papier und beiliegendem Datenstick: