Eilt! Wichtig! Zur sofortigen Vorlage bei den zuständigen Empfängern!
Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern
M. C. – direkt zu Händen!
Schloßstraße 8
D- [ 19053 ] Schwerin
Betrifft: AKTION RETTE unsere HEIMAT! MACH MIT!
Beschwerde, Petition und rechtsverbindlicher Antrag auf sofortige Einstellung des Planungs- und Umsetzungsverfahrens bzgl. dem Gewerbegebiet „Auf der Heide“ und analog dazu dem Bebauungsplan Nr. 18 der Stadt Wittenburg für das Gewerbegebiet südlich der Bundesautobahn A24 und östlich der Hagenower Chaussee mit Antrag auf ein Alternativprojekt der Renaturierung zum dauerhaften Flächenschutz und als Rückzugsort zum Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten und des Aussterbens bedrohter Insekten = für den nachhaltigen Klima- und Umweltschutz!
Hochverehrter M. C. der Funktion[Bürgerbeauftragter],
Der Unterzeichner stellt hiermit folgende rechtsverbindliche Anträge zur Wiederherstellung und Renaturierung von Gewässern in und um Wittenburg:
1. Beschwerde, Petition und rechtsverbindlicher Antrag auf Planungsstopp bzgl. Gewerbegebiet „Auf der Heide“ und analog gegen den gesamten Bebauungsplan Nr. 18 der Stadt Wittenburg für das Gewerbegebiet „Auf der Heide“ südlich der Bundesautobahn A24 und östlich der Hagenower Chaussee
2. Jegliche Planungen für so ein Gewerbegebiet sind einzustellen.
Alternativ ist eine Renaturierung der Fläche als Artenschutzzentrum mit Erlebnispfad für Besucher vorzunehmen, um einen besonderen Lebensraum für geschützte heimische Tier- und Pflanzenarten der Region zu schaffen!
6. Da scheinbar ein akuter Bildungsnotstand hinsichtlich des Umgangs mit der Umwelt und Natur in Mecklenburg-Vorpommern besteht, beantragt der Unterzeichner eine nachhaltige, umfassende Aufklärungsinitiative mittels Schulungen, „Seminaren“, als auch regelmäßige Beiträge (Serienformat) in den regionalen, kommunalen Medien (z. Bsp. wie vom SWR, BR seit Jahrzehnten praktiziert) sowie der Presse für alle zuständigen Entscheidungsträger, Verwaltungsangestellte, Land- und Forstwirte sowie die Einwohner, um die Menschen für den respektvollen Umgang mit der Umwelt, unseren kulturhistorischen Erbe und den Natur- und Klimaschutz zu sensibilisieren und zu bilden.
7. Dazu rechtsverbindlicher Antrag auf zeitnahe, gemeinsame(n) Ortstermin(e) zwecks Zustandserfassung und gegenseitige Abstimmung
Begründung
„Der Umgang mit der Umwelt ist das Spiegelbild der Gesellschaft!“
Das Endergebnis und der Nutzen des geplanten Gewerbegebietes stehen in keinem der Allgemeinheit und der Umwelt vernünftig-annehmbaren Verhältnis!
– Dauerhafter Verlust von wertvollem Acker- und Grünland durch weiteren kapitalistischen Flächenverbrauch = Flächen-Verschwendung!
– Klima- und umweltschädlicher Eingriff mit dauerhaften Folgen wie Flächenversiegelung z. Bsp. mit Asphalt und Beton und weiteren Grundwasserabsenkungen
– Dauerhafter Verlust von ländlich-natürlichem Lebensraum für die heimische Flora und Fauna
– Vertreibung geschützter Tierarten u. a. durch Abbruchmaßnahmen, umfangreiche Rodung der Bäume und Gehölze, Erdbewegungen, Planierungen – durch Vergrämungsmaßnahmen wie z. Bsp. Mähen und Mulchen – in einem Gutachten empfohlen!
– weiterer klimaschädlicher Energieverbrauch und Schadstoff- und Wärme-Emissionen
„Faunistische Bestandserfassung und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) als Beitrag zum Umweltbericht“ vom 25.11.2018 und 22. Februar 2021
Auszug- Zitat: „Zur Bewertung der artenschutzrechtlichen Belange erfolgte eine aktuelle Erfassung der Artengruppen Fledermäuse, Brutvögel, Reptilien und Amphibieninnerhalb des Plangeltungsbereiches.“
– keinerlei Beachtung und Erfassung bedrohter Säugetierarten
– keinerlei Beachtung und Erfassung der bedrohten Insekten
– keinerlei Beachtung und Erfassung der bedrohten Insekten
– nur oberflächlich-grobe Betrachtungsweise von Gehölzen und Pflanzenbewuchs
– keinerlei botanische Erfassung geschützter Pflanzenarten
– Erfassung diverser bedrohter Vogelarten wie Meisen, Schwarzkelchen, Amsel, Bachstelze, Hausrotschwanz und weitere ohne jegliche Schutzmaßnahmen
Beweis-Zitat: „Das Untersuchungsgebiet wurde insgesamt viermal in den Monaten April bis Juli 2015(28. April, 20. Mai, 12. Juni und 26. Juli) begangen. Es wurden alle revieranzeigenden bzw. junge führenden Vögel registriert. Es erfolgten auch Begehungen in den frühen Morgenstunden bzw. in den Abendstunden für die Kartierung der Abendsänger und dämmerungsaktiver Arten (z.B. Eulen, Wachtelkönig, Schwirle). Die Beobachtungsergebnisse werden in Form von Tabellen mit der Einstufung der Gefährdung nach den Roten Listen der Bundesrepublik Deutschland (GRÜNEBERG ET AL.2015) und des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VÖKLERET AL.2014) und der ungefähren Anzahl der Brutreviere im gesamten Untersuchungsgebiet zusammengefasst. Eine weitere Gebäudebegutachtung erfolgte am 1. Oktober 2015. Weiterhin erfolgten Begehungen am 20. Juni und 30. Juli 2018.“
Dazu zeitlich unzureichende Vorortstudien:
In den Folgejahren 2019 bis aktuell 2021 erfolgten keine Begehungen mehr, so dass die Erfassungen und Ergebnisse nicht aktualisiert worden sind!
Zwischenzeitlich können sich artenschutzrechtlich relevante Vogelarten auf dem Gelände niedergelassen haben bzw. aufhalten.
– Erfassung diverser bedrohter Reptilienarten wie Waldeidechse, Ringelnatter, Blindschleiche usw. ohne jegliche Schutzmaßnahmen
Dazu zeitlich unzureichende Vorortstudien:
Begehungen erfolgten am 20. Mai, 26. Juli, 1.Oktober 2015, 20. Juni und am 30. Juli 2018.
In den Folgejahren 2019 bis aktuell 2021 erfolgten keine Begehungen mehr, so dass die Erfassungen und Ergebnisse nicht aktualisiert worden sind!
Zwischenzeitlich können sich artenschutzrechtlich relevante Reptilienarten auf dem Gelände niedergelassen haben bzw. aufhalten.
Es finden sich aber in den „umweltrelevanten Stellungnahmen“ und der sog. „faunistischen Bestandserfassung“ Hinweise auf Vertreibung geschützter Tierarten und Zerstörung derer Lebensräume – Beweis: „Gutachten und Kartierungen auf den Gebieten Naturschutz, Landschaftspflege, Landschaftsökologie, Botanik und Faunistik, Projektmanagement Planungsbüro Mahnel“ vom 22. Februar 2021
https://www.amt-wittenburg.de/export/sites/amt-wittenburg/.galleries/Allgemein/2021/19.04.2021-B-Plan-Nr.-18/Faunistische_Bestandserfassung_2021-02-22.pdf
Zitat: „…Das Artenspektrum der Brutvögel ändert sich durch den Gebäudeabbruch und die Entfernung des Gehölzaufwuchses dahingehend, dass Gebäude- und Gehölzbrüter nicht mehr im Plangeltungsbereich vorkommen. …. Im Plangeltungsbereich kommen nach dem Gebäudeabbruch potenziell nur Feldlerche und Schwarzkehlchen vor.
Die ehemals von Gebäuden bestandene Fläche sollte zur Vermeidung des Entstehens von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen einmal jährlich im Zeitraum vom dem 1. September bis 1. Oktober gemäht/gemulcht werden. In diesem Zeitraum brüten keine Bodenbrüter mehr.“
„Zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen insbesondere für streng geschützte Arten, wie den Steinschmätzer, sollten die verbliebenen Haufen von Erdstoffen bis zum 1. April 2021 aus dem Plangeltungsbereich verbracht werden.“
Man stützt sich dabei scheinbar auf Meinungen und Vermutungen – Beweis- Zitat: „…Die Arten der Gehölzbrüter weichen auf Gehölzbereiche außerhalb des Plangeltungsbereiches aus, da im Umfeld des Plangebietes die Habitatfunktion für diese Arten weiter erfüllt wird…“
Ähnliche Äußerungen finden sich auch in den sog. „umweltrelevanten Stellungnahmen“ – siehe dazu: https://www.amt-wittenburg.de/export/sites/amt-wittenburg/.galleries/Allgemein/2021/19.04.2021-B-Plan-Nr.-18/UmweltrelevanteStellungnahmen.pdf
Wurden also vollendete Tatsachen vor der Genehmigung zur Erleichterung derselben geschaffen?
Zu den „Gutachten und Kartierungen auf den Gebieten Naturschutz, Landschaftspflege, Landschaftsökologie, Botanik und Faunistik, Projektmanagement Planungsbüro Mahnel“ vom 22. Februar 2021:
Die notwendigen, detaillierten Untersuchungen und die dazugehörigen Protokolle aus den Jahren 2019 bis 2021, z. Bsp. zu konkreten Untersuchungen in Form von Begehungen vor Ort, zu den einzelnen umweltrelevanten Stellungnahmen, Prüfungen und Gutachten zum Naturschutz, Landschaftspflege, Landschaftsökologie, Botanik, Faunistik liegen der Öffentlichkeit nicht vor und sind deshalb umgehend nachzureichen – siehe dazu:
https://www.amt-wittenburg.de/export/sites/amt-wittenburg/.galleries/Allgemein/2021/19.04.2021-B-Plan-Nr.-18/Faunistische_Bestandserfassung_2021-02-22.pdf
Dasselbe betrifft die sog. „umweltrelevanten Stellungnahmen“ zu den genannten Zeitraum 2019 bis 2021
– siehe dazu: https://www.amt-wittenburg.de/export/sites/amt-wittenburg/.galleries/Allgemein/2021/19.04.2021-B-Plan-Nr.-18/UmweltrelevanteStellungnahmen.pdf
– Ersatz-Renaturierungsflächen und Pflanzungen wurden für den Flächen-Verbrauch (Wortbedeutung: Verschwendung) nicht ausgewiesen
– Bodendenkmalpflegerische Aspekt in den kulturhistorischen Siedlungsraum um Wittenburg:
– eine archäologische Untersuchung/ Erfassung wurde in den Gutachten ebenfalls nicht ausreichend beachtet
– Baufirmen und Bauträger sind fachlich nicht in der Lage die Arbeit von ausgebildeten Archäologen zu tätigen. Die Praxis bestätigt immer wieder den Verlust von bedeutenden Bodendenkmalen durch die Bautätigkeiten in kulturhistorischen Siedlungsgebieten – ein aktuelles Beispiel: Nach Zerstörung von Kulturgut: Historischer Stadtkern Rostocks soll Schutzgebiet werden – Quelle: https://www.nnn.de/32226107 ©2021 – siehe dazu: https://www.nnn.de/lokales/rostock/hansestadt-rostock/Rostocker-Altstadt-soll-Schutzgebiet-werden-id32226107.html
– Auf den Luftbild – Seite 5 vom „Bebauungsplan Nr. 18 der Stadt Wittenburg (Mecklenburg-Vorpommern, Landkreis Ludwigslust-Parchim) Faunistische Bestandserfassung und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) als Beitrag zum Umweltbericht – Rubrik „3.5 Kumulative Wirkfaktoren“ sind deutliche Bodenverfärbungen (dunkelschwarz) zu erkennen, welche auf frühzeitliche Siedlungsgruben schließen lassen – siehe dazu:
https://www.amt-wittenburg.de/export/sites/amt-wittenburg/.galleries/Allgemein/2021/19.04.2021-B-Plan-Nr.-18/Faunistische_Bestandserfassung_2018-11-25.pdf
– auch würde die geplante Ein- und Ausfahrt vor allem mit LKW-Verkehr eine zusätzliche Unfallquelle und erheblicher Behinderung mit Staubildung für der Straßenverkehr auf der stark befahrenen Landesstraße 04 – Autobahnzubringer schaffen.
https://www.amt-wittenburg.de/export/sites/amt-wittenburg/.galleries/Allgemein/2021/19.04.2021-B-Plan-Nr.-18/Planzeichnung-Entwurf.pdf
Nachträglich müssten auf Grund des entstehenden Straßenverkehrschaos erhebliche straßenbauliche Maßnahmen Abhilfe schaffen, was wiederum Landverbrauch zur Folge hätte!
– das regionale Kleingewerbe und Handwerk finden ebenfalls keinerlei Beachtung im Planungsverfahren
– Die Corona-Pandemie findet ebenfalls keinerlei Beachtung im Planungsverfahren. Es ist davon auszugehen, dass wegen der nicht endenden Corona-Pandemie die Wirtschafts- und Finanzkrise noch verstärkt wird und so ein Gewerbegebiet keine dauerhafte wirtschaftliche Zukunft hat.
Gibt es dafür bereits ein nachhaltiges und zukunftsweisendes Rentabilitätskonzept?
– gedankenlose Verfehlungen aus der Vergangenheit beweisen eindrucksvoll die Fehlplanung und Misswirtschaft in Wittenburg zum Beispiel der sog. „Snow Fun Park“ – jetzt „Alpincenter Wittenburg“ , die Hotelanlage und die Petition gegen das angloamerikanische „Outlet-Center“ „Wittenburg Village“ des ausländischen Konzernkartells van der Valk Deutschland GmbH + Wittenburg Village GmbH + Entwickler Stable International Development GmbH
4yp-323/Outlet-Center/21
– Diese Gewerbegebiete dienen erfahrungsgemäß vor allem nur für die Gewinninteressen kapitalistischer Konzernkartelle und Großunternehmen, wie es Wittenburg eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat –
z. Bsp. „SternMaid GmbH & Co. KG, Dr. Oetker Tiefkühlprodukte Wittenburg KG, SprayCom GmbH, dazu eine Ansammlung bekannter angloamerikanischer Mineralölkonzerne, Supermarktketten REWE, Aldi, Lidl, Netto, die Agrargaslobby wie die Nawaro Wittenburg GmbH & Co KG usw.
– Außer typisch kapitalistischer Spekulation ist kein nachhaltiger Nutzen für die Heimat, die Allgemeinheit, das regionale Kleingewerbe, Handwerk und Tourismus und erst recht nicht für spätere Generationen erkennbar!
– Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei evtl. um die Schaffung einer weiteren Immobilien-Spekulationsfläche in Mecklenburg-Vorpommern handeln könnte.
Dieses industrielle Gewebegebiet wird die homogene landwirtschaftlich genutzte natürliche Umgebung zerteilen, aufbrechen und zusätzlich ein Fremdkörper in der natürlich ökologischen Landschaft darstellen.
Statt eines weiteren sinnlosen klima- und umweltschädlichen Flächenverbrauchs, Grundwasserabsenkung und Versiegelung, ist der wertvolle Heimatboden über eine geeignete Renaturierungsmaßnahme dauerhaft zu schützen!
Möglich wäre z. Bsp. eine Heidelandschaft vor allem für den Schutz der vom Aussterben bedrohten Insekten und Amphibien.
Die Verantwortlichen von Wittenburg sorgen mit so einer ökologischen Alternativvariante für künftigen Artenreichtum von Flora und Fauna und tragen wirksam zum Klima- und Umweltschutz sowie zum Schutz seltener Tierarten und vor allem der vom Aussterben bedrohten Insekten bei, anstatt weiter die Umwelt zu zerstören.
Einmalige Möglichkeit für unsere Heimat-Region und eine zeitgerechte Alternative zu einer weiteren, sinnlosen Flächenzerstörung ist der Aufbau eines Artenschutz-Zentrums:
– in Form einer geschützten Anlage als öffentlich zugänglichen Erlebnis-Refugiums als Test- und Schulungsprojekt für die gesamte Region Westmecklenburg
– sog. Permakultur mit vom Aussterben bedrohte historische Kulturgehölze, insbesondere alte Obstbaumsorten, Beerensträucher, Wildkräuter, Blumenpflanzen
– gezielte Ansiedlung geschützter heimischer Tier- und Pflanzenarten (Reptilien, Amphibien, Insekten, Vögel, Kleinsäuger)
– Anlage von Wasserstellen und Trockenzonen für die vom Aussterben bedrohten Reptilien, und Amphibien
– Anlage eines Lehrpfads mit einem Informationszentrum in einem zu errichtenden ortstypischen historischen Pavillon-Gebäude aus original-historischen Baustoffen wie Fachwerk, Holz, Lehm, Feldbrandziegel, Biberschwanzdachpfannen, alten Türen und Fenster für Touristen und Schülergruppen
Das Projekt und die laufende Unterhaltung sollte in ein gemeinsames Schülerprojekt – Schulpatenschaft und über die Stadt Wittenburg und den Landkreis Ludwigslust-Parchim eingebunden werden.
Es bietet sich in dem Zusammenhang an, dass der benachbarte Wald aus Klima- und Artenschutzgründen in einen bewirtschafteten Urwald umgewandelt wird und somit ein gesamter Artschutz-Komplex entsteht.
Die Forderung aus Umwelt- und Klimaschutzgründen ist, den weiteren sinnlosen Flächenverbrauch (Flächenverschwendung) in Mecklenburg-Vorpommern zu stoppen und rückgängig zu machen.
Der Unterzeichner fordert ein generelles Umdenken aller verantwortlichen Menschen in Bezug des Umgangs mit unserer Heimat und der Umwelt, wozu auch der Kilmaschutz gehört!
Dazu zählt vor allem der verantwortungsbewusste Umgang mit unserem kulturhistorischen Erbe, den Städten, Dörfern und das menschen- und naturfreundliche Wohnen, Arbeiten und das Reisen in unserer Heimat Mecklenburg!
Alle Ausführungen sind von dem zuständigen Empfänger als rechtsverbindlich-gerichtsverwertbare Anträge zu bewerten und zu bearbeiten und allen dafür zuständigen Dienststellen und Verantwortungsträgern zwecks Bearbeitung und Entscheidung zuzuleiten.
Der Unterzeichner beantragt zu allen aufgeführten Anträgen eine fristgerechte gerichtsverwertbare Entscheidung.
Der Unterzeichner steht den Empfängern gerne kommunikativ hilfreich zur Seite, um etwaige Verständnisprobleme für alle beteiligten Menschen gemeinsam positiv zielorientiert zu lösen.
Die Empfänger mögen innerhalb einer geschäftsüblichen Frist von einundzwanzig (21) Tagen zuzüglich der üblichen drei (3) Tage Postlaufzeit den Unterzeichner die Eingangsbestätigung zukommen lassen.
Die Empfänger werden aus buchhalterischen Gründen und Gründen der eigenen Haftung auf der nationalen und internationalen Ebene gebeten, grundsätzlich die Referenz des Unterzeichners anzugeben:
4yp-323/Gewerbegebiet-B-Plan18-Wittenburg/21
Ausgeführt zu Püttelkow am zwanzigsten Tag des fünften Monats des Jahres zweitausendeinundzwanzig A.D. durch den Unterzeichner.
Hochachtungsvoll im Auftrag
Beweis-Anlagen
A1 Auswahl Beweisfotografien und PDF- Dateien per E-Mail an die Empfänger
A2 Beweisquellen:19.04.2021 – Bekanntmachung über den Entwurf der Satzung für den Bebauungsplan Nr. 18 der Stadt Wittenburg für das Gewerbegebiet „Auf der Heide“ südlich der Bundesautobahn A24 und östlich der Hagenower Chaussee
https://www.amt-wittenburg.de/bekanntmachungen/
https://www.amt-wittenburg.de/export/sites/amt-wittenburg/.galleries/Allgemein/2021/19.04.2021-B-Plan-Nr.-18/Planzeichnung-Entwurf.pdf
https://www.amt-wittenburg.de/export/sites/amt-wittenburg/.galleries/Allgemein/2021/19.04.2021-B-Plan-Nr.-18/Anlage-3-Begruendung.pdf
https://www.amt-wittenburg.de/export/sites/amt-wittenburg/.galleries/Allgemein/2021/19.04.2021-B-Plan-Nr.-18/Abschlussbericht_2020-12-23.pdf
https://www.amt-wittenburg.de/export/sites/amt-wittenburg/.galleries/Allgemein/2021/19.04.2021-B-Plan-Nr.-18/UmweltrelevanteStellungnahmen.pdf
https://www.amt-wittenburg.de/export/sites/amt-wittenburg/.galleries/Allgemein/2021/19.04.2021-B-Plan-Nr.-18/Faunistische_Bestandserfassung_2018-11-25.pdf
https://www.amt-wittenburg.de/export/sites/amt-wittenburg/.galleries/Allgemein/2021/19.04.2021-B-Plan-Nr.-18/Faunistische_Bestandserfassung_2021-02-22.pdf
Energie, Klimawandel, Umwelt
Umweltschutz ist eine Priorität der EU-Politik, die darauf abzielt, die Gefahren für das Klima, die öffentliche Gesundheit und die Biodiversität zu minimieren. Der europäische Grüne Deal soll Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent machen – vor allem mithilfe sauberer Energiequellen und umweltfreundlicher Technologien.
https://ec.europa.eu/info/energy-climate-change-environment_de
Ombudsman – Beschwerdestelle
https://www.ombudsman.europa.eu/de/contacts