Eilt! Wichtig! Zur sofortigen Vorlage bei den zuständigen Empfängern!
Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern
– Matthias Cronein der Funktion [Bürgerbeauftragter] – direkt zu Händen!
Schloßstraße 8
D- [ 19053 ] Schwerin

per Einschreiben und per Telefax mit Sendebericht sowie per E-Mail

Betrifft: AKTION RETTE unsere HEIMAT! MACH MIT!

Beschwerde, Petition und rechtsverbindlicher Antrag auf Wiederherstellung/ Rekonstruktion historischer Hausfassaden mit historischen Baustoffen bzgl. „Impulsprojekt für die Belebung der Innenstadt“ u./o. „Altstadt Wittenburg – Belebung Neue Mitte“ – u. a. Neubau Verwaltungsgebäude am denkmalgeschützten Lenné-Rathaus an der „Großen Straße“ in D- [19243] Wittenburg in Mecklenburg

Hochverehrter Matthias Cronein der Funktion[Bürgerbeauftragter], hochverehrte Beauftragte,

Der Unterzeichner stellt hiermit folgende rechtsverbindliche Anträge:

  1. Der Unterzeichner fordert hiermit beantragend die Neugestaltung in der historischen Innenstadt in D- [19243] Wittenburg wie folgt:
  1. auf Wiederherstellung/ Rekonstruktion historischer Hausfassaden mit historischen Baustoffen bzgl. „Impulsprojekt für die Belebung der Innenstadt“ u./o. „Altstadt Wittenburg – Belebung Neue Mitte“ – u. a. Neubau Verwaltungsgebäude am denkmalgeschützten Lenné-Rathaus an der „Großen Straße“ in D- [19243] Wittenburg in Mecklenburg
  2. Der Neubau sollte bzgl. der Gebäudefassade mit historischen Baustoffen wie z. Bsp. Eichenbalken, Handstrichziegel, Fachwerk und Sprossenfenster ausgeführt werden! Eine Sichtbarkeit moderner Baustoffe wie Beton, Eisen/ Stahl, Industrieklinker und große Industrie-Glasflächen muss im historischen Stadtbild unmittelbar am historischen Lenné-Rathaus unbedingt vermieden werden! – siehe Ideenvorlagen Anlage A2-2

Sollte eine Rekonstruktion bzgl. der ehemaligen, mehrstöckigen Gründerzeithausfassade für den Verwaltungsbau unzweckmäßig sein, wäre alternativ auch die Anlage einer entsprechenden Fachwerkfassade mit historischen Baustoffen denkbar.

  1. Zur Auflockerung der Gebäudereihe wird auf die bereits beantragte Anlage eines Stadtschulgartens bzw. einer Obstbaumfläche am Rathaus hingewiesen:
    4yp-323/Korrektur-Verunstaltung-Wittenburg/21
  2. Dazu rechtsverbindlicher Antrag auf zeitnahe, gemeinsame(n) Ortstermin(e) zwecks Zustandserfassung und Abstimmung.

Begründung:

„Der Umgang mit der Umwelt ist das Spiegelbild der Gesellschaft!“

Ab den 60er Jahren bis heute wurde das Stadtbild Wittenburgs durch Bausünden des zwanzigsten Jahrhunderts verunstaltend geprägt!
Bis 2020 haben enorme Zerstörungen und Verunstaltungen des Stadtbildes durch gedankenlose Flächenabrisse historischer Bausubstanz, Fehlplanungen mit modernen Baukörpern aus kalten menschenverachtenden Baustoffen, wie Industrieklinkern, Eisen und Stahl, Beton und Industriefenstern stattgefunden.

Diese Entgleisungen fern jeglichen guten Geschmacks zeugen aus Sicht des Unterzeichners vom kleingeistigen Spießbürgertum, völliger Gedankenlosigkeit und geradezu kindisch-egoistischer Unvernunft der einstigen Verursacher.

Es ist die Zeit zum UMDENKEN auch in Wittenburg gekommen!

Muss der Unterzeichner den Empfängern erklären wie heimelig wohltuend, herrlich und belebend sich ein historisch liebevoll-einfühlsam rekonstruiertes Stadtbild mit ökologisch historisch angepasster Stadtbegrünung (Hausbäume, Obstbäume, Fassadenbegrünung) auf die gesamte Umwelt auswirkt?

Aus Sicht des Unterzeichners ist die menschen- und umweltverachtende Umgestaltung urbaner und dörflicher Gebiete überall in Deutschland verbreitet und eine offenkundige Tatsache!

Zur Belebung der Innenstatt sollte die Ansiedlung mit historischen Handwerk, Kleinhandel (sog. „Tante Emma Läden“) – und weiteres Kleingewerbe –  dazu sollte auch die ländliche Gastronomie entsprechend ausdrücklich  festgelegt und gefördert werden.

Die heutzutage devitalisiert und heruntergekommen wirkende Kleinstadt Wittenburg könnte durch eine behutsame liebevolle Altstadtsanierung vielleicht irgendwann einmal für die Bürger ein Ort des realen Wohlbefindens werden und tatsächlich für Touristen eine Reise wert sein!

Positive Beispiele privater Initiativen gibt es dazu bereits in Wittenburg: Das Eckgebäude aus Fachwerk an der Großen Straße/ Amtsberg, das Wohnhaus des Schornsteinfegers Siering am Amtsberg und weitere rekonstruierte historische Gebäude in der „Kirchenstraße/ Toitenwinkel“ um nur einige zu nennen!

In voller Dankbarkeit werden sich spätere Generationen an so eine nachhaltig gute Tat der Wittenburger Verwaltungsverantwortlichen erinnern, anstatt sie für die sozialistischen DDR-BRD-Altlasten und Bausünden zu verfluchen!

Dazu muss allerdings in der Wittenburger Obrigkeit ein entsprechendes heimatliches Umdenken stattfinden, um die dazu notwendigen zukunftsorientierten Schritte tätigen zu können!

Oder benötigt die Verwaltung in unserer Heimat Wittenburg evtl. auch 100 Jahre, um den notwendigen Anschluss an ein positiv-fortschrittliches Heimat-Umwelt-Klimaschutz-Bewusstsein zu gewinnen?

Der Unterzeichner fordert ein generelles Umdenken aller verantwortlichen Menschen in Bezug des Umgangs mit unserer Heimat und der natürlichen Umwelt, wozu auch der Kilmaschutz gehört!

Dazu zählt auch der verantwortungsbewusste Umgang mit unserem historischen Erbe, den Städten, Dörfern und das menschen- und naturfreundliche Wohnen und Arbeiten!

Alle Ausführungen sind von dem zuständigen Empfänger als rechtsverbindlich-gerichtsverwertbare Anträge zu bewerten und zu bearbeiten und allen dafür zuständigen Dienststellen und Verantwortungsträgern zwecks Bearbeitung und Entscheidung zuzuleiten.

Der Unterzeichner beantragt zu allen aufgeführten Anträgen eine fristgerechte gerichtsverwertbare Entscheidung.

Der Unterzeichner steht den Empfängern gerne kommunikativ hilfreich zur Seite, um etwaige Verständnisprobleme für alle beteiligten Menschen gemeinsam positiv zielorientiert zu lösen.

Die Empfänger mögen innerhalb einer geschäftsüblichen Frist von einundzwanzig (21) Tagen zuzüglich der üblichen drei (3) Tage Postlaufzeit den Beschwerdeführer die Eingangsbestätigung zukommen lassen.

Ergänzungen – Korrekturen bleiben dem Unterzeichner jederzeit vorbehalten.

Die Empfänger werden aus buchhalterischen Gründen und Gründen der eigenen Haftung auf der nationalen und internationalen Ebene gebeten, grundsätzlich die Referenz des Unterzeichners anzugeben:4yp-323/Belebung-Neue-Mitte-Wittenburg/21

Ausgeführt zu Püttelkow am vierundzwanzigsten Tag des sechsten Monats des Jahres zweitausendeinundzwanzig A.D. durch den Unterzeichner.

Hochachtungsvoll im Auftrag

GEZ.

Wittenburger Stadt und Landbote Nr. 06 vom 12. Juni 2021 Seite 1 717x1024

Wittenburger Stadt und Landbote Nr. 06 vom 12. Juni 2021 Seite 2 717x1024

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