Datum: Donnerstag, den 27. Mai 2021
Referenz: 4yp-323/Altertumsschutz/21

 

Eilt! Wichtig! Zur sofortigen Vorlage bei den zuständigen Empfängern!

Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern

– M. C. in der Funktion [Bürgerbeauftragter] – direkt zu Händen!
Schloßstraße 8
D- [ 19053 ] Schwerin

 

per Einschreiben und per Telefax mit Sendebericht und per E-Mail

 

Betrifft: Aktion rette unsere Heimat! Mach mit!
Ergänzung zur Petition mit Anzeige – Beschwerde – Anträge zur Regulierung fehlender Ausschilderung (Hinweisschilder und Erklärungstafeln), fehlende bauliche Sicherung, Instandsetzung und Pflege von Bodendenkmalen, Baudenkmalen – Altertümern im BRD-Bundesland „Mecklenburg-Vorpommern“(„MV“)!

 

Hochverehrter Matthias Cronein der Funktion[Bürgerbeauftragter],

der Unterzeichner tätigt hiermit folgende rechtsverbindliche Ergänzung zur Petition mit Anzeige Beschwerde – Anträge zur Regulierung fehlender Ausschilderung (Hinweisschilder und Erklärungstafeln), fehlende bauliche Sicherung, Instandsetzung und Pflege von Bodendenkmalen, Baudenkmalen – Altertümern im BRD-Bundesland „Mecklenburg-Vorpommern“!

 

Der Umgang mit der Umwelt und dem kulturhistorischen Erbe ist das Spiegelbild der Gesellschaft!

 

Fast überall fehlt in „Mecklenburg-Vorpommern“ eine ausreichende Ausschilderung zu den Bau- und Bodendenkmalen an den Straßen und Wegen für Besucher – sog. „Touristen“, damit diese überhaupt aufgefunden werden können.

 

In „Mecklenburg-Vorpommern“ ist es fast ein Regelfall, dass bedeutende Bodendenkmäler und Denkmalobjekte nicht bzw. völlig unzureichend ausgeschildert sind.

 

Der Besucher kann auf Grund fehlender Ausschilderung diese kulturhistorisch wertvollen Sehenswürdigkeiten kaum bzw. nicht ausfindig machen.
Wenn an den Obejekten überhaupt Hinweistafeln angebracht wurden, sind diese zumeist in einem erbarmungswürdig-desolaten Zustand und durch Verwitterung bzw. Vandalismus beschädigt oder gänzlich verschwunden.

 

1. An folgenden kulturhistorisch wertvollen Denkmälern, an deren Anreise- und Zufahrtsstraßen bzw. Wegen existieren keinerlei Ausschilderungen, Hinweisschilder u./o. Erklärungstafeln bzw. sind diese versteckt, unleserlich, verwittert, zerstört u./o. „verschwunden“. Dazu eine Auswahl aktueller Beispiele:

Datum der Feststellung: 25. Mai 2021

Schloß und Burg Ankershagen Schulweg 5, 17219 Ankershagen
Link: https://gutshaeuser.de/de/guts_herrenhaeuser/gutshaeuser_a/gutshaus_ankershagen

 

+ https://de.wikipedia.org/wiki/Burg_Ankershagen

 

Turmhügel-Burg Maeledei bei Schlicht Lindenstraße 56, D-17258 Feldberger Seenlandschaft
Link: https://www.amt.windmuehlenstadt-woldegk.de/stadtinfo/ortsteile/hinrichshagen-und-oltschlott/

 

+ https://de.wikipedia.org/wiki/Turmh%C3%BCgel_Maledei_(Schlicht)

 

Schloß/ Burg Rehberg Ahornweg 2, D-17348 Woldeg
Link: http://www.heimat-mecklenburgische-seenplatte.de/Denkmale/burgruinen/b-rehberg-bei-woldegk/burg-rehberg.htm

 

Burg Hinrichshagen, Am Burggarben, D-17348 Woldegk
Link: http://www.heimat-mecklenburgische-seenplatte.de/Denkmale/burgruinen/b-hinrichshg-woldegk/burg-hinrichshagen.htm

2. Weiter sind die Ruinen vieler kulturhistorisch bedeutender Burgen in „Mecklenburg-Vorpommern“ völlig ungesichert, unsaniert, ungepflegt und völlig schutzlos dem weiteren Verfall preisgegeben!
Eindrucksvoll ist das an den Burgen Ankershagen, Hinrichshagen sowie die Ruine in der Dorfwüstung „Rothe Kirche“ bei Hinrichshagen festzustellen.
Dazu kommen denkmalpflegerisch falsch ausgeführte Sanierungsarbeiten und Befundzerstörungen wie z. Bsp. an den Burgruinen von Rehberg, Hinrichshagen und „Maledei“ bei Schlicht.

 


Detaillierte Beschreibung der Zustände der einzelnen wichtigen Boden- Baudenkmalen:

 

Burg Ankershagen:

 

Die Burg Ankershagen ist zudem mehr oder weniger völlig verwildert und die Burganlage wird als Motorradpiste mißbraucht!

 

Die Ruinen der Burganlage Ankershagen zeigen starke Verfallserscheinungen. Die gesamte Anlage ist zum großen Teil stark verwildert, ungepflegt und für Besucher unzugänglich.
Ein Teil der Wehrmauer wurde fachlich falsch erneuert und dadurch Befunde zerstört.

 

Schloss Ankershagen:

 

Das bedeutende Schloss Ankershagen steht heute ungenutzt leer. Das Schloss und ein Nebengebäude sind für jedermann über offene Kellerfenster und Zugänge ungesichert zugänglich und dem beginnenden Verfall, Witterung und Vandalismus preisgegeben!
Das Gelände ist teilweise mit gefährlich offenen (Abwasser-) Schächten fallgrubenartig gespickt. Es existieren keine ausgewiesenen Wanderwege zur sehenswerten Burganlage.
Es besteht dort Gefahr im Verzug!

 


Turmhügel-Burg „Maledei“ bei Schlicht:

 

Die auf dem Gutshof – ehemaliges LPG-Gelände gut getarnte, nicht ausgeschilderte Zuwegung zur Turmhügel-Burg ist völlig unkenntlich, verwildert und wird als Koppel für als gefährlich ausgewiesene Bullen mißbraucht.
Die Burgruine wurde in der Vergangenheit laienhaft fachlich falsch erneuert und dadurch Befunde zerstört.
Ein angrenzender Teich wurde 2021 scheinbar archäologisch unbegleitet ausgebaggert und der Aushub verteilt!

 

Burg Hinrichshagen:

 

Auf der Burg Hinrichshagen verfallen die unfachmännisch sanierten Mauerreste bereits wieder.
Die verwitterte Brücke zur Burg ist heute mangels Pflege ebenfalls eine instabile Gefahrenquelle für den ahnungslosen Besucher.
Auch hier wurden die Ruinenreste in der Vergangenheit laienhaft fachlich falsch erneuert und dadurch Befunde gestört.
Weiter fallen verschwenderischer Unfug, wie z.B. ein schief-vergammeltes „Insektenhotel“, welches kurz vor dem Einsturz steht, herabgefallene Nistkästen und völlig verrottete, umgefallene Holzstamm-Bänke, welche mit gefährlichen Industrie-Eisenteilen (Winkeleisen und Metallschienen) zur Abwehr jedes Besuchers gespickt sind, auf.
Es besteht auch dort Gefahr im Verzug!

 

Ruine in der Dorfwüstung „Rothe Kirche“ im Naturschutzgebiet (NSG) Hinrichshagen:

 

Die Ruine in der Dorfwüstung „Rothe Kirche“ ist baulich völlig ungesichert, einsturzgefährdet und verfällt immer weiter.
Die gesamte Anlage ist für Touristen nicht ausgeschildert und der Rundweg so gut wie verschwunden, unzugänglich und verwildert.
Zudem wird der umliegende Wald im NSG durch schwere Holzerntemaschinen – sog. „Harvester“ ausgeplündert und verwüstet – siehe dazu die Anzeige – Beschwerde zur Umwelt- und Naturzerstörung durch Wald-Raubbau mit schweren Holzerntemaschinen – sog.  „Harvester“ im Umkreis Bodendenkmal Turmhügelburg „Rothe Kirche“ im Naturschutzgebiet (NSG) Hinrichshagen / Region Stadt und Amt Woldegk, sog. „Landkreis Mecklenburgische Seenplatte“ – BRD-Bundesland „Mecklenburg-Vorpommern“

 

mit den Referenzen:  4yp-323/Waldplünderung-MV/21 vom 23. Mai 2021
und 4yp-323/Harvester-Waldumbau/21 vom 23. März 2021

 

Es besteht auch dort Gefahr im Verzug!

 

Ein Beispiel falscher Ruinensanierung ist das ABM-Projekt Schlosspark Schloss/ Burg Rehberg:

 

Neben dem typisch sozialistischen DDR-Chick der frühen 90iger Jahre gibt es Verfallserscheinungen, falsche Baum-Bepflanzungen, Dekorationen im typischen Baumarktstil der BRD-Dorferneuerungsprogramme und unqualifizierte „Restaurierungen“ aus Zement, Beton und Baumarkthölzern.
Der Besucher wird über einen DDR-Betonplattenweg mit schiefen Beton-Rasenkantensteinen und morschen Holzgeländern in die völlig offene Geländewiese geleitet und dann sich selbst überlassen.

 

Es gibt keinerlei Beschilderung u./o. Hinweistafeln.

 

Dachpappen-Jägerhütten im neubayrischen Jodler-Stil und scheinbar wahllos in Reih und Glied aufgereihte, für einen Schlosspark ungeeignete Bäume (Pappeln, Birken, Weiden, Linden) verweisen auf den völlig missglückten Versuch einer Neugestaltung der ehemaligen Schlossanlage.
Ein primitiv bekritzelter Grabstein erinnert an ein fantastisches Dorfjubiläum vor der Corona-Ära.

 

Die angelegten Gewässer sind völlig unnatürlich-amphibienfeindlich gestaltet und durchziehen tief eingeschnitten das Gelände mit dem englischen Rasen.
Auffällig ist das sich beauftragte Dorfbewohner dort scheinbar regelmäßig einen unerbittlichen Rasenmäher-Wettkampf liefern. Der monotone Rasen wird dabei bis zur Wurzel radikal abrasiert.

 

Umwelt-, Natur- und Insektenschutz scheinen in Rehberg völlig unbekannt zu sein.

 

Auch die sozialistisch in Reih und Glied hingestellten Bäume fallen hin und wieder der Regulierungswut zum Opfer, wovon die vielen Schnittstellen künden.
In den Gutspark angesiedelte private Anlieger vervollständigen mit ihren, dem Dorfbild unangepassten Baumarkt-Gartencenter-Haus- und Hofgestaltung, diese primitive Tristesse.

 

Die gesamte Schlossparkanlage wirkt auf den Besucher langweilig-öde und völlig gedankenlos verschandelt.

 

Schlußfolgernd erweckt sich der verstörende Eindruck, dass in der Vergangenheit großzügig mit Steuergeldern geförderte ABM-Maßnahmen einige der Denkmal-Sehenswürdigkeiten im BRD-Bundesland „Mecklenburg-Vorpommern“ aufwendig und teilweise mit viel fachlichen Unverstand „saniert“ worden sind, dann aber mangels Interesses keine bzw. nur eine unzureichende Pflege und keinerlei bauliche Instandhaltung erfolgte.

 

Gleichgültigkeit, Trägheit, Unwissenheit, Interessenlosigkeit und organisierte Unverantwortlichkeit schaden nachhaltig unserer Gesellschaft und sind einer Kulturnation absolut unwürdig!
Dem moralisch-sittlichen Werteverfall in Deutschland gilt es entgegenzuwirken!

 

Der Unterzeichner stellt daher hiermit ergänzend folgende rechtsverbindliche Anträge und Forderungen zur Rettung unserer Kulturgüter:

 

1. Ausschilderung zur Auffindung der Sehenswürdigkeiten im BRD-Bundesland „Mecklenburg-Vorpommern“ für Besucher und eine Wiederherstellung u./o Installation der desolaten bzw. fehlenden Hinweis-Erklärungstafeln an den betreffenden Denkmal-Objekten,

 

2. die vollständige Bestandaufnahme, Bewuchs-Freilegung, die umgehende bauliche Sicherung, Untersuchung und archäologisch-denkmalgerecht behutsame Instandsetzung aller ruinösen Bauwerke zum Schutz vor dem weiteren Verfall,

 

3. die dauerhafte gärtnerische Pflege und laufende bauliche Instandhaltung der Kulturstätten. So eine Maßnahme schafft zusätzlich nachhaltig, stabile und nutzbringende Arbeitsplätze in der Region.
Das virtuelle „Buch-Geld“ „Euro“ steht unbegrenzt zur Verfügung, weil es von mittels der virtuellen „Giralbuchhaltung“ sozusagen „aus dem Nichts erschaffen“ wird und von der BRD-Verwaltungsobrigkeit nur über entsprechende „Fördermittelprogramme“ vom „BUND“ und der „Europäischen Union“ beantragt u./o. eingefordert werden muss!

 

Der Unterzeichner verweist dazu weiter auf die entsprechenden Petitionen – Anträge – Forderungen zur praktischen Umsetzung des nationalen und internationalen Schutzes der kulturhistorischen Boden- und Baudenkmale vor weiterer Zerstörung im BRD-Bundesland „Mecklenburg-Vorpommern“ – -Referenz: 4yp-323/Altertumsschutz/21 – vom 04. Mai 2021

und die darin rechtsverbindlich gestellten Anträge und Forderungen, welche er ausdrücklich bekräftigt!

4. Da scheinbar ein akuter Bildungsnotstand hinsichtlich des Umgangs mit der Umwelt und Natur in „Mecklenburg-Vorpommern“ besteht, beantragt der Unterzeichner eine nachhaltige, umfassende Aufklärungsinitiative mittels Schulungen, „Seminaren“, als auch regelmäßige Beiträge (Serienformat) in den regionalen, kommunalen Medien (wie z. Bsp. vom SWR, BR seit Jahrzehnten praktiziert) sowie der Presse für alle zuständigen Entscheidungsträger aus Politik und Verwaltung, Land- und Forstwirte, Bau- und Landschaftspflegefirmen sowie die Einwohner von „MV“, um die Menschen für den notwendig-verantwortungsbewussten Umgang mit unserem kulturhistorischen Erbe, den Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu sensibilisieren und zu bilden.

4. Der Unterzeichner beantragt und erwartet entsprechende Information zur weiteren Verfahrensweise und zur umgehenden Behebung des Problems.

Die verbrecherischen Todsünden der Gier, Maßlosigkeit, Trägheit, Unwissenheit, Interessenlosigkeit und organisierte Unverantwortlichkeit schaden nachhaltig unsere Gesellschaft und sind einer Kulturnation absolut unwürdig und sind energisch entgegenzutreten!

 

Der teilweise kulturverachtende, barbarisch-unsachgemäße Umgang mit unseren Boden- und Baudenkmalen in Mecklenburg-Vorpommern ist alarmierend und gebietet ohne Wenn und Aber den sofortigen Handlungsbedarf aller zuständigen Verantwortungsträger!

Der Unterzeichner fordert ein generelles Umdenken in Bezug eines verantwortungsbewussten Umgangs mit unserem kulturhistorischen Erbe, gegen den irrsinnigen Technisierungs- und Regulierungswahn zugunsten von Menschen und dessen natürliche Lebensgrundlagen und dem daraus resultierenden zwingend notwendigen Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes!

 

Der akute Wissensnotstand muß dazu durch die verantwortlich-zuständige „öffentliche Hand“ durch eine entsprechend überfällige kulturhistorische BILDUNGSPOFFENSIVE für die Allgemeinheit beendet werden.

 


Alle Ausführungen sind von den Empfängern als rechtsverbindlich-gerichtsverwertbare Anträge zu bewerten, zu bearbeiten und allen dafür zuständigen Dienststellen und Verantwortungsträgern zwecks Bearbeitung, Entscheidung und sofortige Abhilfe zuzuleiten und für dessen Erledigung zu sorgen.

 

Der Empfänger möge innerhalb einer dem Vorgang angemessenen Not-Frist von zehn [10] Tagen zuzgl. [3] Tagen Postlaufzeit den Posteingang bestätigen
und erinnert an die unverjährbare privat-Kommerzielle Haftung u. a. zum Schutz der Kulturgüter und der natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen aller verantwortlichen Entscheidungsträger der BRD-Verwaltung auf deutschen Boden!

Der Empfänger wird aus buchhalterischen Gründen und Gründen der eigenen Haftung auf der nationalen und internationalen Ebene gebeten, grundsätzlich die Referenz des Unterzeichners anzugeben: 4yp-323/Altertumsschutz/21

Ausgeführt zu Püttelkow am siebenundzwanzigsten Tag des fünften Monats des Jahres zweitausendeinundzwanzig A.D. durch den Unterzeichner.

 

Hochachtungsvoll im Auftrag

 

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