Datum: Donnerstag, den 24. Juni 2021
Referenz: 4yp-323/B-Plan26-Wittenburg/21

 

Petition, Beschwerde und rechtsverbindlicher Antrag gegen geplant fahrlässige Zerstörung Naturschutzgebiet Bebauungsplangebiet 26

 

Eilt! Wichtig! Zur sofortigen Vorlage bei den zuständigen Empfängern!

 

Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern
M. C.- direkt zu Händen!
Schloßstraße 8
D- [ 19053 ] Schwerin

 

Betrifft: AKTION RETTE unsere HEIMAT! MACH MIT!
Petition, Beschwerde und rechtsverbindlicher Antrag gegen geplant fahrlässige Zerstörung Naturschutzgebiet
u. /o Naturschutz würdiges Gebiet am Stadtrand von Wittenburg – analog auf sofortige Einstellung jeglicher Planungs- und Umsetzungs- bzw. Verkaufsverfahrens bzgl. dem Bebauungsplangebiet 26 „Wohnstandort östlich der Püttelkower Chaussee“ – der Stadt Wittenburg in einem einmaligen Naturschutzgebiet und Naturrefugium seltener Tier und Pflanzenarten sowie Bodendenkmal Wallanlagen Stadtpark Wittenburg. Dazu Antrag auf Ausweisung als Naturschutzgebiet zum Schutz der seltenen Tier- und Pflanzenarten wie den Biber und des Aussterbens bedrohter Insekten = für den nachhaltigen Klima- und Umweltschutz!

 

Hochverehrter M. C. der Funktion[Bürgerbeauftragter],

gemäß Auskunft des Bürgerbeauftragten vom BRD-Bundesland „Mecklenburg-Vorpommern“ stellt der Unterzeichner hiermit an die genannten verantwortlichen Empfänger folgende rechtsverbindliche Anträge bzgl. dem Bebauungsplangebiet 26 „“Wohnstandort östlich der Püttelkower Chaussee““ – der Stadt Wittenburg:

1. Petition, Beschwerde und rechtsverbindlicher Antrag gegen geplant fahrlässige Zerstörung Naturschutzgebiet u. /o Naturschutz würdiges Gebiet am Stadtrand von Wittenburg

 

2. Dazu analoger Antrag auf sofortige Einstellung jeglicher Planungs- und Umsetzungs- bzw. Verkaufsverfahrens bzgl. dem Bebauungsplangebiet 26 „“Wohnstandort östlich der Püttelkower Chaussee““ – der Stadt Wittenburg in einem einmaligen Naturschutzgebiet u./o. Naturrefugium seltener Tier- und Pflanzenarten sowie das Bodendenkmal mittelalterliche Wallanlagen am/ im Stadtpark von Wittenburg.

2. Weiter Antrag auf Ausweisung als Naturschutzgebiet zum Schutz der seltenen Tier- und Pflanzenarten, wie den dort lebenden und streng geschützten Bibers und des Aussterbens bedrohter Insekten und für den nachhaltigen Klima-, Umwelt- und Naturschutz!

3. Alternativ ist das ökologisch einmalige Naturareal als Naturschutzgebiet auszuweisen, um selbiges auch für nachfolgende Generationen zu erhalten!

4. Da scheinbar ein akuter Bildungsnotstand hinsichtlich des Umgangs mit der Umwelt und der Natur in Mecklenburg-Vorpommern besteht, beantragt der Unterzeichner eine nachhaltige, umfassende Aufklärungsinitiative mittels Schulungen, „Seminaren“, als auch regelmäßige Beiträge (Serienformat) in den regionalen, kommunalen Medien (z. Bsp. wie vom SWR, BR seit Jahrzehnten praktiziert) sowie der Presse – für alle  zuständigen Entscheidungsträger, Verwaltungsangestellte, Land- und Forstwirte sowie die Einwohner, um die Menschen für den respektvollen Umgang mit der Umwelt, unseren kulturhistorischen Erbe und den Natur- und Klimaschutz zu sensibilisieren und zu bilden.

5. Dazu rechtsverbindlicher Antrag auf zeitnahe, gemeinsame(n) Ortstermin(e) zwecks Zustandserfassung und gegenseitige Abstimmung.

 

Begründung und Antragspräzisierungen:

 

„Der Umgang mit der Natur ist das Spiegelbild der Gesellschaft!“

 

Das Endergebnis und der Nutzen des geplanten Bebauungsgebietes stehen in keinem der Allgemeinheit und der Umwelt vernünftig-annehmbaren Verhältnis!- Dauerhafter Verlust eines wertvollen ökologisch schützenswerten Naturgebietes u. a. mit seltenen Tier- und Pflanzenarten durch weiteren gedankenlosen Flächenverbrauch = Flächen-Verschwendung!

 

– Klima- und umweltschädlicher Eingriff mit dauerhaften Folgen, wie Flächenversiegelung, z. Bsp. mit Asphalt und Beton und weitere Grundwasserabsenkungen.- dauerhafter Verlust von natürlichem Lebensraum für die heimische Flora und Fauna – Vertreibung bzw. Vernichtung geschützter Tierarten wie z. Bsp. den dort lebenden und streng geschützten Biber u. a. durch umfangreiche Rodung der vielen Bäume und Gehölze, Erdbewegungen, Planierungen, Bebauungen und Vergrämungsmaßnahmen- Bedrohung geschützter Bodendenkmale / kulturhistorische Altertümer, wie die mittelalterliche Wallanlage von Wittenburg- weiterer klimaschädlicher Energieverbrauch und Schadstoff- und Wärme-Emissionen durch die entstehenden Gebäudekomplexe und Infrastrukturen für das geplante Neubaugebiet – siehe Beweisdokumentation:

 

? Skandal! Stadt Wittenburg verhökert Naturschutzgebiet zum Bau von Wohngebiet! – youtu.be/E_E2ZFyIBG8

 

https://heimatschutzbewegung.de/wittenburg-naturschutzgebiet-bauvorhaben-wohnungen-mv

 

Verfehlungen aus der Vergangenheit beweisen eindrucksvoll die Fehlplanung und Misswirtschaft in Wittenburg zum Beispiel der sog. Investitionsruinen „Snow Fun Park“ – jetzt „Alpincenter Wittenburg“ , die Hotelanlage und die Petition gegen das angloamerikanische „Outlet-Center“ „Wittenburg Village“ des ausländischen Konzernkartells van der Valk Deutschland GmbH + Wittenburg Village GmbH + Entwickler Stable International Development GmbH 4yp-323/Outlet-Center/21 und die seit den 60iger Jahren wild wuchernden Neubaugebiete am Stadtrand auf der grünen Wiese
– siehe Beweisdokumentation: Petition und rechtsverbindlicher Antrag auf sofortige Einstellung des Planungs- und Umsetzungsverfahrens bzgl. dem Gewerbegebiet „Auf der Heide“

https://heimatschutzbewegung.de/gewerbegebiet-heide

 

– Derartige Bebauungsplanverfahren u./o. Bebauungsgebiete dienen erfahrungsgemäß vor allem nur für die Gewinninteressen kapitalistischer Konzernkartelle und Großunternehmen, Immobilienspekulanten wie es in Wittenburg ab 1990 eindrucksvoll unter Beweis gestellt wurde.

 

– Es ist davon auszugehen, dass es sich bei dem sog. „Bebauungsplangebiet 26 – Wohnstandort östlich der Püttelkower Chaussee“ – der Stadt Wittenburg evtl. nur um die Schaffung einer weiteren Immobilien-Spekulationsfläche in Mecklenburg-Vorpommern handeln könnte, wie es das gegenwärtige „Bieterverfahren“ = kommerziell-spekulative Verschachern der Fläche beweist.

 

– Dieses Neubaugebiet im bzw. unmittelbar am Stadtpark wird ein Naturschutzwürdiges Areal dauerhaft zerstören und kann nur der für die westliche Gesellschaft typische Immobilienspekulation dienlich sein.

 

Auch dazu weist Wittenburg ab 1990 eine einschlägig unrühmliche Vergangenheit auf.

 

Statt unkontrollierte Besiedlung und weitere Gewerbewüsten = genannt „Verstädterung“ braucht Wittenburg nachhaltige Konzepte zur Innenstadtbelebung, wie Förderung des regional-typischen, individuellen Kleingewerbes wie z. Bsp. sog. „Tante Emma-Läden“, Hofläden, Gasthöfe und des ursprünglichen Handwerks vor Ort!

 

Statt eines weiteren sinnlosen klima- und umweltschädlichen Flächenverbrauchs, Grundwasserabsenkung und Versiegelung, ist dieses ökologisch einmalig wertvolle, schützenswerte Naturgebiet und der damit verbundene Heimatboden über eine geeignete Naturschutzmaßnahme dauerhaft zu schützen!

 

Einmalige Möglichkeit für unsere Heimat-Region und eine zeitgerechte Alternative zu einer weiteren, sinnlosen Flächenzerstörung ist die Schaffung eines Naturschutzgebietes „Motel-Aue“ mit Naturlehrpfad:

 

– In Form einer geschützten Anlage als öffentlich zugänglichen Erlebnis-Refugiums als Test- und Schulungsprojekt für die gesamte Region Westmecklenburg.
– Anlage eines Natur-Lehrpfads
Das Projekt und die laufende Unterhaltung sollte in ein gemeinsames Schülerprojekt – Schulpatenschaft und über die Stadt Wittenburg eingebunden werden.
Es bietet sich in diesem Zusammenhang an, dass durch die Renaturierung des Fließgewässers Motel somit ein gesamter Naturschutz-Komplex entsteht.

 

Die Verantwortlichen der Stadt Wittenburg sorgen mit dieser Alternativvariante für einen realen Klima-, Natur- und Umweltschutz sowie zum Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten.

 

Vor allem verhindern sie mit dieser Variante das Aussterben bedrohter Insekten, Tieren und Pflanzen und leisten einen nachhaltigen Beitrag zu dem von der Europäischen Union (EU) entwickelten Konzeptes des „European Green Deal“, anstatt weiter die natürliche Umwelt durch gedankenlos-anorganische Bebauung sozusagen „auf der grünen Wiese“ zu zerstören.

 

Wo bleibt der Aufschrei des Entsetzens seitens aller Verantwortlichen in Mecklenburg-Vorpommern, wenn wieder ein schutzwürdiges Heimatgebiet völlig gedanken- und verantwortungslos der heutigen kapitalkommunistischen Planungswirtschaft geopfert werden soll?
Warum muss der Unterzeichner das erst in vielen Petitionen, Beschwerden und Anträgen anprangern, um dann letzten Endes zu erfahren, dass alles bereits beschlossen ist und eine Bürgerbeteiligung nicht mehr möglich ist?

 

Wie lange wollen die Verantwortlichen noch im BRD-Bundesland „Mecklenburg-Vorpommern“ die völlig verantwortungslose Umwelt- und Naturzerstörung vorantreiben u./o. tatenlos zusehen?

 

Wann wird hier in der BRD-Verwaltungsobrigkeit endlich aufgewacht, dass es unabhängig politischer Systeme um den verantwortungsvollen Umgang mit der natürlichen Heimat und deren kulturhistorischen Erbe, insbesondere auch für künftige Generationen, geht?

 

Die Forderung aus Umwelt- und Klimaschutzgründen ist, den weiteren sinnlosen Flächenverbrauch – Flächenfraß = Flächenverschwendung in Mecklenburg-Vorpommern zu stoppen und zudem rückgängig zu machen.Der Unterzeichner fordert ein generelles Umdenken aller verantwortlichen Menschen in Bezug des Umgangs mit unserer Heimat und der Umwelt, wozu auch der Klimaschutz gehört!

 

Dazu zählt vor allem der verantwortungsbewusste Umgang mit unserer Natur, dem kulturhistorischen Erbe, den Städten und Dörfern, das menschen- und naturfreundliche Wohnen, Arbeiten und das Reisen in unserer Heimat Mecklenburg!

 

Alle Ausführungen sind von dem zuständigen Empfänger als rechtsverbindlich-gerichtsverwertbare Anträge zu bewerten und zu bearbeiten und allen dafür zuständigen Dienststellen und Verantwortungsträgern zwecks Bearbeitung und Entscheidung zuzuleiten.

 


Der Unterzeichner beantragt zu allen aufgeführten Anträgen eine fristgerechte gerichtsverwertbare Entscheidung der zust. Verantwortlichen.

Der Unterzeichner steht den Empfängern gerne kommunikativ hilfreich zur Seite, um etwaige Verständnisprobleme für alle beteiligten Menschen gemeinsam positiv zielorientiert zu lösen.

Ergänzungen und Korrekturen behält sich der Unterzeichner jederzeit vor!

 

Die verantwortlichen Empfänger mögen innerhalb einer geschäftsüblichen Frist von einundzwanzig (21) Tagen zuzüglich der üblichen drei (3) Tage Postlaufzeit den Unterzeichner eine entsprechende Eingangs- und Bearbeit8ungsbestätigung zukommen lassen.
Die Empfänger werden aus buchhalterischen Gründen und Gründen der eigenen Haftung auf der nationalen und internationalen Ebene gebeten, grundsätzlich die Referenz des Unterzeichners anzugeben: 4yp-323/B-Plan26-Wittenburg/21

 

Ausgeführt zu Püttelkow am sechzehnten Tag des sechsten Monats des Jahres zweitausendeinundzwanzig A.D. durch den Unterzeichner.

 

Hochachtungsvoll im Auftrag

 

Beweis-Anlagen:

 

A1 Auswahl Beweisfotografien und Beweisfilm per E-Mail an die Empfänger

 

A2 Beweisquellen:12.06.2020 – Stadt Wittenburg – Verkauf des Bebauungsplangebietes Nr. 26 „Wohnstandort östlich der Püttelkower Chaussee“
https://www.amt-wittenburg.de/bekanntmachungen/

 

Energie, Klimawandel, Umwelt

 

Umweltschutz ist eine Priorität der EU-Politik, die darauf abzielt, die Gefahren für das Klima, die öffentliche Gesundheit und die Biodiversität zu minimieren. Der europäische Grüne Deal soll Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent machen – vor allem mithilfe sauberer Energiequellen und umweltfreundlicher Technologien.
https://ec.europa.eu/info/energy-climate-change-environment_de

 

Ombudsman – Beschwerdestelle
https://www.ombudsman.europa.eu/de/contacts

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