Antwort des Antragstellers vom 24. August 2021

Datum: Dienstag, den 24. August 2021
Referenz: 4yp-323/B-Plan-26-Wittenburg/21

 

Eilt! Wichtig! Zur sofortigen Vorlage bei den zuständigen Empfängern!
Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern
– Matthias Crone in der Funktion [Bürgerbeauftragter] – direkt zu Händen!
Schloßstraße 8
D- [ 19053 ] Schwerin

 

per Einschreiben und per Telefax mit Sendebericht und per E-Mail

 

Betrifft: AKTION RETTE unsere HEIMAT! MACH MIT!Schreiben des Empfängers ohne Titel – datiert 13.08.2021 mit Posteigang beim Unterzeichner am 20. August 2021 [ Zeichen 2021/0852 III ti ] zum Bebauungsplan B-Plan-26Wittenburg

 

Hochverehrter Matthias Cronein der Funktion[Bürgerbeauftragter] und Beauftragte,der Unterzeichner hat das Schreiben des Empfängers zur Kenntnis genommen und antwortet wie folgt:

 

Die Informationen des Empfängers stellen keine nachhaltig-positiv zukunftsorientierte Lösung des geschilderten Problems dar.

 

Der Unterzeichner als Angehöriger und öffentlicher Vertreter einer Minderheit in Deutschland wurde nachweislich bis ca. zum 01. Januar 2021 von der zuständigen Kommunalverwaltung „Amt Wittenburg“ unter der regiden Führung der [Dr.] Margret Seemann von der kommerziellen BRD-Erwerbsgesellschaft – Partei „SPD“ völlig ausgegrenzt, stigmatisiert und isoliert.

 

Weiter wurde der Unterzeichner mittels Dokumentationen zum „Amt Wittenburg“ – [Dr.] Margret Seemann durch angloamerikanische BRD-Massenmedien und Presseunternehmen (z. Bsp. „Norddeutscher Rundfunk“, „Schweriner Volkszeitung“, „Ostseezeitung“) – öffentlich als „Reichsbürger“ (siehe „NS-Reichsbürgergesetz von 1935!) weltweit gebrandmarkt und geächtet!

 

Der BRD-Ortsvorstand u./o. Gemeinderat für das Dorf Püttelkow tätigt das Fehlverhalten der Ausgrenzung, Stigmatisierung und Isolation gegen den Unterzeichner bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt weiter!

 

Das schließt auch die Bekanntgabe öffentlicher, kommunaler Informationen aller Art mit ein!

 

Ächtung, Ausgrenzung, Menschenverachtung und Hass gegenüber Minderheiten haben in Deutschland eine lange, berüchtigte Tradition, lösen bekannter Weise keine Probleme, sondern führen zur Verschärfung derselben!

 

Damit ist die vom Empfänger dargelegte angebliche „Rechtskraft“ zum sog. „B-Plan 26“ für den Unterzeichner als Angehöriger und öffentlicher Vertreter einer Minderheit in Deutschland NICHT eingetreten!

 

Der Unterzeichner beantragt und fordert aus genannten, schwerwiegenden, rechtserheblichen Gründen die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand!

 

Weitergehende Begründung:

 

Aus Sicht des Unterzeichners richtet sich der umfangreiche Bau weiterer Wohn- und Gewerbegebiete in einem schützenswerten Naturgebiet einschließlich Stadtpark mit historischem Bodendenkmal eindeutig gegen die natürliche Umwelt, der kulturhistorischen Tradition der deutschen Stämme (Identitätsraub) und nimmt im gesamten Zusammenhang für den Unterzeichner bedrohliche Ausmaße an.

 

Das „Bebauungsplangebiet 26“ mit dem Titel „Wohnstandort östlich der Püttelkower Chaussee“ – der Stadt Wittenburg in einem einmalig schützenswerten Naturgebiet und Naturrefugium ist für den Unterzeichner nur ein weiteres, exemplarisches Beispiel für das insgesamt zerstörerische, gedankenlose und völlig verantwortungslose Verhalten einer BRD-Verwaltung und derer Befehlsgeber und besoldeten Ausführenden (Anm. Verf. „Verwaltungssoldaten“) auf deutschem Boden, welches sich augenscheinlich primär gegen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Lebensqualität der indigenen deutschen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern richtet!

 

In der ethnischen, kulturellen, traditionellen und sprachlichen Wertevorstellung des Unterzeichners als Angehöriger einer Minderheit, gehören der Grund und Boden in Deutschland als Ganzes den indigenen deutschen Völkern bzw. Stämmen!
Eine BRD-Verwaltung, wie ein „Amt Wittenburg“, muss aus Sicht des Unterzeichners den Grund und Boden als Lebensgrundlage ausschließlich zum Wohle für den Menschen und die Natur verwalten und erhalten.

 

Dieser skandalöse Vorgang ist durch den zuständigen Empfänger und alle zuständigen verantwortlichen Personen in Gänze zweifelsfrei aufzuklären und muß durch die zuständigen BRD-Verwaltungsbefehlsgeber im BRD-Bundesland „Mecklenburg-Vorpommern“ hinsichtlich des Natur- und Umweltschutzes und der wahren völkerrechtlichen Eigentumsverhältnisse zu den indigenen deutschen Stämmen geklärt und reguliert werden!

 

Der Unterzeichner verweist die Empfänger dazu u. a. auf das alliierte (Militär-) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) Artikel 25 – Ausfertigungsdatum: 23.05.1949 hin – Vollzitat:

 

„Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 u. 2 Satz 2 des Gesetzes vom 29. September 2020 (BGBl. I S. 2048) geändert worden ist“

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html

 

Aus Sicht des in seiner Lebensqualität nachhaltig beeinträchtigten Unterzeichners werden immer wieder einfache Ausreden u./o. Ausflüchte gesucht, um die fortgesetzte Zerstörung der natürlichen Umwelt wie z. Bsp. Verstädterung, Zersiedelung, Überbesiedlung – „Urbanisierung“ mittels ungebremster, hemmungsloser Bebauung der natürlichen Landschaft in und um Püttelkow (Großgemeinde „Wittendörp“) zu rechtfertigen!

 

Dies wird aus Sicht des Unterzeichners auf angebliche „Mehrheiten“ beruhende Entscheidungen zurückgeführt, um die interessengeleiteten Urbanisierungs- bzw. Bebauungsvorhaben legitim erscheinen zu lassen und den indigenen deutschen Menschen, wie den Unterzeichner, als ein alternativloses und rechtmäßiges Vorgehen darzustellen und zu oktroyieren – ohne auf deren/dessen Bedürfnisse einzugehen und in den Transformationsprozess einzubeziehen.

 

Der Unterzeichner fordert auch hier als Angehöriger und öffentlicher Vertreter einer ethnischen, kulturellen, traditionellen und sprachlichen Minderheit sein Recht ein, nicht weiter in seinen Lebensgrundlagen, in seiner Lebensqualität von angeblichen Mehrheitsscheidungen, die dann von einer BRD-Verwaltung mehr oder weniger gedankenlos umgesetzt werden, geschädigt zu werden!

 

Es ist ein gigantischer und ineffizienter Verwaltungsaufwand für den Empfänger und den Unterzeichner entstanden, der sich in seiner brutalen Konsequenz und de facto zum Nachteil der Minderheit auswirkt.

 

Aus Sicht des Unterzeichners lassen die kommunalen Verantwortungsträger und scheinbar auch die Mehrheit der Einwohner zu bzw. tolerieren, dass Minderheiten auf diese Weise ausgegrenzt, isoliert, ihrer Lebensgrundlagen und Lebensqualität beraubt werden können.

 

Der Empfänger möge sich äußern, welche Wege der Unterzeichner noch gehen kann, um diese vertrackte und aus Sicht des Unterzeichners allgemein gefährlich-lebensbedrohliche Situation durch fortlaufende Vernichtung der natürlichen Umwelt in seiner Heimat klären und heilen zu können!

 

Sollten die verantwortlichen Empfänger zu diesem Vorgang in der angemessenen Frist von einundzwanzig [21] Tagen zuzüglich drei [3] Tagen Postlaufzeit ab heutigem Datum NICHT reagieren, geht der Unterzeichner von einem vollen

 

uneingeschränkten Einverständnis = konkludente Annahme durch die Empfänger zu allen Ausführungen des Unterzeichners aus und betrachtet die Ausführungen als rechtsverbindlich angenommen.

 

Alle Ausführungen des Unterzeichners sind immer grundsätzlich als gerichtsverwertbare Anträge zu bewerten und innerhalb der Frist klar und deutlich zu entscheiden.

 

Ausgeführt zu Püttelkow am vierundzwanzigsten Tag des achten Monats des Jahres zweitausendeinundzwanzig A.D. durch den Unterzeichner.

 

Hochachtungsvoll im Auftrag

Anlagen:A1 Schreiben des Empfängers ohne Titel – datiert 13.08.2021 mit Posteigang beim Unterzeichner am 20. August 2021 [ Zeichen 2021/0852 III ti ]