Datum: Donnerstag, den 27. Mai 2021
Referenz: 4yp-323/Waldplünderung-MV/21
Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern
– M. C. in der Funktion [Bürgerbeauftragter] – direkt zu Händen!
Schloßstraße 8
D- [ 19053 ] Schwerin
per Einschreiben und per Telefax mit Sendebericht und per E-Mail
Betrifft: Aktion rette unsere Heimat! Mach mit!
Ergänzung zur Petition mit Anzeige – Beschwerde – Anträge zur Regulierung bzgl. Umwelt- und Naturzerstörung durch Wald-Raubbau mit schweren Holzerntemaschinen – sog. „Harvester“ im Umkreis Bodendenkmal Turmhügelburg „Rothe Kirche“ im Naturschutzgebiet (NSG) Hinrichshagen / Region Stadt und Amt Woldegk, sog. „Landkreis Mecklenburgische Seenplatte“ – BRD-Bundesland „Mecklenburg-Vorpommern“
Hochverehrter Matthias Cronein der Funktion [Bürgerbeauftragter],
der Unterzeichner tätigt hiermit folgende rechtsverbindliche Ergänzung zur Petition mit Anzeige – Beschwerde – Anträge zur Regulierung bzgl. Umwelt- und Naturzerstörung durch Wald-Raubbau mit schweren Holzerntemaschinen – sog. „Harvester“ im Umkreis Bodendenkmal Turmhügelburg „Rothe Kirche“ im Naturschutzgebiet (NSG) Hinrichshagen / Region Stadt und Amt Woldegk, sog. „Landkreis Mecklenburgische Seenplatte“ – BRD-Bundesland „Mecklenburg-Vorpommern“
Tatort:
Umgebung Dorf-Wüstung „Rothe Kirche“ Turmhügelburg, Hinrichshagen – Stadt und Amt Woldegk – siehe die Beweisbilder in der Anlage per E-Mail an die Empfänger!
NSG Hinrichshagen – Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Naturschutzgebiet_HinrichshagenFeststellung der Tat/Tatzeitraum:
25. Mai 2021 ca. um 18:00 Uhr MEZ
Tathergang:
Wertvolle alte Baumbestände (insbesondere gerade gewachsene alte Eichen und Buchen) werden rücksichtslos gefällt.
Um an die insbesondere von der Holzindustrie in den USA und China heißbegehrten gerade gewachsenen Alt-Bäume zu gelangen, werden mit den schweren Holzerntemaschinen – sog. „Harvester“ rücksichtslos Schneisen in den aufstrebenden Jungwald aus Buchen geschlagen, die umgebenden Bäume abgeholzt und das Naturschutzgebiet verwüstet.
Die von dem Raubbau betroffenen Bäume wurden bzw. werden zuvor mit roter und gelber Farbe markiert.
Bäume, welche scheinbar von den Holzhändlern u./o. Käufern verschmäht werden, bleiben einfach liegen und verrotten.
Folgen:
Der Wald unserer Heimat wird völlig rücksichts- und hemmungslos ausgeplündert, dabei die Pflanzendecke und die Bodenkrume zerstört, vor allem Lebewesen aller Art getötet, Waldwege zerfahren, die Lebensräume auch geschützter Arten nachhaltig zerstört und dadurch das Artensterben gefördert!
Es liegt offensichtlich ein Verbrechen gegen den Umwelt-, Natur- und Klimaschutz vor, was ebenfalls zu ahnden ist.
„Stirbt der Baum – stirbt der Mensch!“
Der Umgang mit der Umwelt ist das Spiegelbild der Gesellschaft!
Natur- und Klimaschutz ist Schutz des Lebens!
Das beste Gesetz zum Schutz der Umwelt ist NICHTS wert, wenn es in Mecklenburg-Vorpommern nicht KONKRET und KONSEQUENT in der Praxis umgesetzt wird!
Der Unterzeichner stellt hiermit folgende rechtsverbindliche Anträge und Forderungen:
1. Sofortiger Stopp des Holzeinschlages u./o. kommerzielle Waldnutzung mit/ und der Einsatz von schweren Holzerntemaschinen – sog. „Harvester“ im Naturschutzgebiet (NSG) bei Hinrichshagen/Stadt und Amt Woldegk und im gesamten BRD-Bundesland „Mecklenburg-Vorpommern“!
Jegliche Form der kommerziellen Waldnutzung ist im Naturschutzgebiet Hinrichshagen und allen Naturschutzgebieten in „Mecklenburg-Vorpommern“ sofort einzustellen und das Gebiet sich selbst zu überlassen, damit der Wald sich erholen und wieder zum Urwald werden kann.
Regulationen wie z. Bsp. Baumfällungen sollten ausschließlich nur zum Schutz von Bodenaltertümern, Baudenkmalen und öffentlichen Straßen nach fachlicher Begutachtung einer absolut alternativlos-zwingenden Notwendigkeit geschehen.
Der Unterzeichner verweist dazu weiter auf die entsprechenden Petitionen-, Anträge- und Forderungen gegen den Raubbau an den deutschen Wäldern in MV:
4yp-323/Waldplünderung-MV/21 vom 23. Mai 2021
und die darin rechtsverbindlich gestellten Anträge und Forderungen!
2. Da scheinbar ein akuter Bildungsnotstand hinsichtlich des Umgangs mit der Umwelt und Natur in „Mecklenburg-Vorpommern“ besteht, beantragt der Unterzeichner eine nachhaltige, umfassende Aufklärungsinitiative mittels Schulungen, „Seminaren“, als auch regelmäßige Beiträge (Serienformat) in den regionalen, kommunalen Medien (wie z. Bsp. vom SWR, BR seit Jahrzehnten bereits praktiziert) sowie der Presse für alle zuständigen Entscheidungsträger aus Politik und Verwaltung, Land- und Forstwirte, Bau- und Landschaftspflegefirmen sowie die Einwohner von „Mecklenburg-Vorpommern“, um die Menschen für den notwendig-verantwortungsbewussten Umgang mit unserem kulturhistorischen Erbe, den Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu sensibilisieren und zu bilden.
3. Der Unterzeichner beantragt und erwartet Information zur weiteren Verfahrensweise und zur umgehenden Behebung des geschilderten Problems.
Die verbrecherischen Todsünden der Gier, Maßlosigkeit, Trägheit, Unwissenheit, Interessenslosigkeit und organisierte Unverantwortlichkeit schaden nachhaltig unsere Gesellschaft und sind einer Kulturnation absolut unwürdig und sind energisch entgegenzutreten!
Der verachtende, barbarisch-unsachgemäße Umgang mit unserer natürlichen Umwelt wie z. Bsp. den Wald in Mecklenburg-Vorpommern ist alarmierend und gebietet ohne Wenn und Aber den sofortigen Handlungsbedarf aller zuständigen Verantwortungsträger!
Der Unterzeichner fordert ein generelles Umdenken in Bezug eines verantwortungsbewussten Umgangs mit unseren kulturhistorischen Erbe, gegen den irrsinnigen Technisierungs- und Regulierungswahns zugunsten von Menschen und dessen natürliche Lebensgrundlagen und des daraus resultierenden zwingend notwendigen Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes!
Der akute Bildungsnotstand muß dazu durch die verantwortlich-zuständige „öffentliche Hand“ durch eine entsprechend überfällige kulturhistorische BILDUNGSPOFFENSIVE für die Allgemeinheit beendet werden.
Alle Ausführungen sind von den Empfängern als rechtsverbindlich-gerichtsverwertbare Anträge zu bewerten, zu bearbeiten und allen dafür zuständigen Dienststellen und Verantwortungsträgern zwecks Bearbeitung, Entscheidung und sofortige Abhilfe zuzuleiten und für dessen Erledigung zu sorgen.
Der Empfänger möge innerhalb einer dem Vorgang angemessenen Not-Frist von drei [3] Tagen Postlaufzeit den Posteingang bestätigen
und erinnert gleichzeitig an die unverjährbare privat-Kommerzielle Haftung u. a. zum Schutz der Kulturgüter und der natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen aller verantwortlichen Entscheidungsträger der BRD-Verwaltung auf deutschem Boden!
Der Empfänger wird aus Gründen der Zuordnung, der Buchhaltung und der Haftung gebeten, grundsätzlich die Referenz des Unterzeichners anzugeben: 4yp-323/Waldplünderung-MV/21
Ausgeführt zu Püttelkow am siebenundzwanzigsten Tag des fünften Monats des Jahres zweitausendeinundzwanzig A.D. durch den Unterzeichner.
Hochachtungsvoll im Auftrag