Ein Rundling (auch Runddorf, Rundlingsdorf) ist eine dörfliche Siedlungsform, in welcher in der Frühzeit des Landesausbaus zu deutschem Recht eine überwiegend slawische Bevölkerung von einem örtlichen Grundherren in einem geplanten Vorgang angesiedelt oder neu zusammengefasst wurde, wobei die Höfe keil- oder sektorenförmig um einen runden oder ovalen Platz gruppiert sind, der bei der Anlage nur über einen Zugang verfügte.

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