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2021 07 21 12h49 59 1

Datum: Mittwoch, den 23. Juni 2021
Referenz: 4yp-323/300011/002179/06/21

 

EILT! WICHTIG! Zur sofortigen Vorlage bei den zuständigen Empfängern!
EUROVIA GmbH
T. L. in der Funktion Vertretungsberechtigter Geschäftsführer, 
J.-M. D. als Vorsitzender des Aufsichtsrates und Beauftragte direkt zu Händen!
Franz-Ehrlich-Str. 5
D- 12489 Berlin
Per Einschreiben und per Telefax mit Sendebericht

 

Betrifft: BESCHWERDE und Anträge zur grob fahrlässigen u/o. mutwilligen Vernichtung Bürger-Naturschutz-Projekt/ Artenschutzprojekt in der Gemeinde 19243 Püttelkow (Großgemeinde „Wittendörp“) in Mecklenburg-Vorpommern durch den beauftragten Fahrer einer sog. „Straßenbankettfräsmaschine“

 

Hochverehrte(r) T. L. in der Funktion Vertretungsberechtigter Geschäftsführer, 
J.-M. D. als Vorsitzender des Aufsichtsrates und deren Beauftragte,

 

der Unterzeichner teilt den Empfängern mit, dass durch das offenkundige Fehlverhalten des beauftragten Fahrers einer Bankett Fräsmaschine ein einmaliges ökologisches Artenschutzprojekt in Form eines mit einheimischen seltenen und naturgeschützten Blüh-Pflanzen reichhaltig bepflanzten Grünstreifens aus offensichtlich grob-fahrlässiger u./o. mutwilliger Zerstörungswut zum Großteil vernichtet worden ist.
Der Artenschutz-Grünstreifen war eine ökologisch wertvolle Oase an der Landstraße 05 im Wohngebiet 19243 Püttelkow (Großgemeinde „Wittendörp“) und hatte einen überregionalen Bekanntheitsgrad erreicht.
Viele Arbeitsstunden, Mühen und Aufwände durch die Bürger wurden durch die frevlerische Tat des Fräsmaschinenfahrers einfach zunichte gemacht!
Weitere Informationen mögen die Empfänger der in Kopie beiliegenden Strafanzeige und Strafantrag und den Bildern sowie dem Filmbeitrag entnehmen (s. Anlage A1).

 

Nicht öffentliche Film-Beweisdokumentation Zerstörung ökologischer Artenschutzstreifen in 19243 Püttelkow an der Landestraße 5 am 22. Juni 2021 – Link: https://youtu.be/LbSRkGyNG0s

 

Der Unterzeichner kann und will sich nicht vorstellen, dass so ein extremes Fehlverhalten eines einzelnen Beschäftigten im Interesse des Unternehmens EUROVIA GmbH ist.

 

Der Unterzeichner ersucht daher die verantwortlichen Empfänger des renommierten EU-Straßenbaukonzerns zur Stellungnahme, Klärung, Problemlösung und Heilung dieses unfassbaren und moralisch verwerflichen Skandals.

 

Alle Ausführungen sind als rechtsverbindliche Anträge zu bewerten.
Ergänzungen – Korrekturen bleiben dem Unterzeichner jederzeit vorbehalten.

 

Die Empfänger mögen aus Gründen der Buchhaltung und der privat- kommerziellen Haftung in der nationalen und internationalen Ebene stets die Referenz des Unterzeichners angeben:
4yp-323/300011/002179/06/21

 

Die Empfänger werden gebeten innerhalb einer geschäftsüblichen Frist von einundzwanzig (21) Tagen zuzüglich der üblichen drei (3) Tage Postlaufzeit den Unterzeichner ein entsprechendes Antwortschreiben zukommen zu lassen.

Ausgeführt am dreiundzwanzigsten Tag des sechsten Monats des Jahres zweitausendeinundzwanzig A.D. durch den Unterzeichner. Hochachtungsvoll


Rüdiger Hoffmann – Umweltschutzinitiative Rette unsere Heimat! Mach mit!

 

Beweis-Anlagen auf Papier und beiliegendem Datenstick:

 

A1 Film- und Bilddateien gemäß dem Inhalt der Strafanzeige und Strafantrag per E-Mail an die angegebene E-Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Zeugen:
Herr H. von der Eurovia GmbH,
C. M.
– der Verein staatenlos.info – Comedian e. V. Der Vorstand, alle Mitglieder und ehrenamtlichen Helfer

 

 

 

Datum: Mittwoch, den 23. Juni 2021
Referenz: 4yp-323/300011/002179/06/21

 

EILT! WICHTIG! Zur sofortigen Vorlage bei den zuständigen Empfängern

 

Staatsanwaltschaft Schwerin
Leitung N.N. (aktuell leitender Oberstaatsanwalt) direkt zu Händen!
Bleicherufer 35
D- 19053 Schwerin

 

Polizeiinspektion Ludwigslust
Polizeirevier Hagenow — Kriminalpolizeiinspektion
Verantwortliche Uwe Mathews in der Funktion Erster Polizei Hauptkommissar (EPHK) und T. P. in der Funktion Erster Kriminalhauptkommissar und deren verantwortliche Vertreter Dienstvorgesetzte direkt zu Händen!

 

Schweriner Straße 32 D. 19230 Hagenow

 

per Einschreiben und per Telefax mit Sendebe!icht: +49 (0) 3883 631-226 und +49 (O) 3874/411306 sowie per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. + Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. + Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Strafanzeige und Strafantrag

 

qeqen den Fahrer der Bankettfräsmaschine im Auftraq der Firma:

 

EUROVIA GmbH
Franz-Ehrlich-Str. 5
12489 Berlin Tel. +49 30 54684-0
Fax: +49 30 54684-809
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Sitz der Gesellschaft: Berlin – Amtsgericht Berlin-Charlottenburg – HRB Nr. 70 200
Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 812 868 103 – Umsatzsteuer-Nr.: 2716721005019
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: T. L. Vorsitzender des Aufsichtsrates: J.-M. D.
https://www.eurovia.de/impressum-u.datenschuwimpressum

 

weqen aus Sicht des Anzeiqenerstatters akuten Verdachts:

 

S 303 StGB Sachbeschädigung, S 224 StGB versuchte gefährliche Körperverletzung und aller weiteren in Frage kommenden strafbewehrten Rechtsverstöße!

 

Tatort: in 19243 Püttelkow (Großgemeinde Wittendörp) an der Landesstraße 05 und vor der Agrargaslange an der Landstraße 05 zwischen 19243.Püttelkow und 19243 Wittehburg!

 

Tatzeitraum: am 22. Juni 2021 – 13:50 bis 15:00 Uhr MEZ

 

Tathilfsmittet: Bankettfräsmaschine

 

Tathergang und Begründung:

 

Der Fahrer der Bankettfräsmaschine zerstörte das in Bürgerinitiative mit Abstimmung und Einverständnis der Gemeinde Wittendörp und dem Amt Wittenburg angelegte ökologische Artenschutzprojekt in Form eines mit einheimischen seltenen und naturgeschützten Blüh-Pflanzen reichhaltig bepflanzten Grünstreifens. (Blühstreifen)

 

Weiterhin beschädigte der Fahrer mit der Fräse Straßenbegrenzungspfosten und Wurzelbereiche diverser, alter Lindenbäume.

 

Auffällig ist dabei, dass die übliche Fräsbreite im Bereich des Blühstreifens enorm ausgeweitet worden ist, Es liegt aus Sicht des Anzeigenerstatters vorsätzlich mutwillige Zerstörungswut vor!

 

Film-Beweisdokumentation Zerstörung ökologischer Artenschutzstreifen in 19243 Püttelkow an der Landestraße 5 am 22, Juni 2021 Link: https://youtu.be/4jWJ6bTRViR4

 

13:52 Uhr Anruf des Anzeigenerstatters beim Zeugen beim Bauleiter Herr H. und Schilderung der Tat siehe Kontaktdaten gemäß „Anwohnerinformation“ der EUROVIA GmbH

 

13:55 Uhr Versuch der Gesprächsweitergabe an den Fahrer der Fräse, welcher sofort gegenüber den Anzeigeerstatter cholerisch hysterisch aggressiv laut schreiend auftrat. Den Hinweis, den Dienstvorgesetzten Herr Hilgenstock einzuschalten, kommentierte der völlig außer Kontrolle geratene Fahrer laut schreiend wie folg – Zitat: „Der hat mirgarnichts zu sagen!“ Stattdessen verwies der Fahrer den Anzeigenerstatter auf einen anonymen Bauleiter im Ort Boddin!
Im Anschluß versuchte der Fahrer den Anzeigenerstatter mit der Fräse zu überfahren u]o. anzufahren! Der Anzeigenerstatter war im Begriff zu gehen und befand zu dem Zeitpunkt direkt vor der Fräse! Der Fahrer riss direkt kurz vor dem Überfahren des Anzeigenerstatters die riesige Fräsmaschine abrupt herum, fuhr im Boden herum und setzte dann seine Arbeit einfach unbeirrt fort! Es lag eine akute Gefährdung des Lebens und der körperlichen und seelischen Unversehrtheit des Anzeigenerstatters durch das Fehlerhaften des Fahrers mit der gewaltig großen Fräsmaschine vor!

 

Tatmotiv: Vermutlich aus niederen Beweggründen und ev. Persönlichkeitsstörung.

 

Geschädiqte/ Schaden: Der Anzeigenerstatter, die Allgemeinheit u./o. der deutsche Steuerzahler! Ein Schaden wurde noch nicht beziffert.

 

Allgemeines:
Es wird eine umfassende Ermittlung der Vorgänge beantragt.
Die Klärung und Heilung sollte auf jeden Fall über eine gerichtliche Hauptverhandlung unter Ladung der Zeugen erfolgen, was hiermit ausdrücklich beantragt wird.

 

Auf die eigene privat-kommerzielle Haftung der Empfänger — auch gemäß S 258 a StGB Strafvereitelung im Amt und S 257 StGB Begünstigung der Täterkreise in diesen Verfahren wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Es wird die foftlaufende Unterrichtung des geschädigten Unterzeichners – Anzeigenerstatters beantragt. Es besteht durch offenkundig akute Wiederholungs- und Verdunkelungsgefahr in Deutschland erhebliches öffentliches Interesse. Auch gemäß den Vorschriften der Empfänger S 63 BBG tragen alle Beteiligten in der Bundesrepublik Deutschland für die Rechtmäßigkeit ihrer (dienstlichen) Handlungen die volle privat-kommerzielle

 

Haftung und Verantwortung. Alle Ausführungen sind durch die zustandig haftbaren Empfänger bitte als zu erledigende Anträge zu bewerten. Ergänzungen – Korrekturen bleiben dem Anzeigenerstatter jederzeit vorbehalten.

 

Die Empfänger mögen aus Gründen der Buchhaltung und der privat- kommerziellen Haftung in der nationalen und internationalen Ebene stets die Referenz des Anzeigenerstatters angeben: 4yp-323/300011/002179/06121

 

Die Empfänger mögen innerhalb einer geschäftsüblichen Frist von einundzwanzig (21) Tagen zuzüglich der üblichen drei (3) Tage Postlaufzeit den Anzeigenerstatter die entsprechende Eingangsbestätigung zukommen lassen.

 

Ausgefühtt am dreiundzwanzigsten Tag des sechsten Monats des Jahres zweitausendeinundzwanzig AD. durch den Unterzeichner.

 

Al Film- und Bilddateien gemäß dem Inhalt der Strafanzeige und Strafantrag per Datenstick sowie E-Mail an die angebenden E-Mailadressen zwecks Ermittlung an die zuständigen Stellen/ Kriminalpolizei

 

A2 dazu Vorgangsnummer POLIZEI Mecklenburg-Vorpommern: 300011/002179/06/21 vom 22.06.2021 Visitenkarte PMin/ Thiebach

 

Zeugen:

 

Herr H. — Bauleiter der EUROVIA GmbH,

 

C- M.

 

– der Verein staatenlos.info – Comedian e, V. Der Vorstand, alle Mitglieder und ehrenamtlichen Helfer Kontakt:


Beschwerde, Petition und rechtsverbindliche Anträge zur grob fahrlässigen u/o. mutwilligen Vernichtung Bürger-Naturschutz-Projekt/ Artenschutzprojekt in der Gemeinde 19243 Püttelkow (Großgemeinde „Wittendörp“) in Mecklenburg-Vorpommern durch den von der Firma Eurovia GmbH beauftragten Fahrer einer sog. „Straßenbankettfräsma

 

Datum: Freitag, den 25. Juni 2021
Referenz: 4yp-323/300011/002179/06/21

 

Eilt! Wichtig! Zur sofortigen Vorlage bei den zuständigen Empfängern!
Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern
– M. C. der Funktion [Bürgerbeauftragter] – direkt zu Händen!
Schloßstraße 8
D- [ 19053 ] Schwerin

 

AKTION RETTE unsere HEIMAT! MACH MIT!

 

Beschwerde, Petition und rechtsverbindliche Anträge zur grob fahrlässigen u/o. mutwilligen Vernichtung Bürger-Naturschutz-Projekt/ Artenschutzprojekt in der Gemeinde 19243 Püttelkow (Großgemeinde „Wittendörp“) in Mecklenburg-Vorpommern durch den von der Firma Eurovia GmbH beauftragten Fahrer einer sog. „Straßenbankettfräsmaschine

 

Hochverehrter M. C. der Funktion[Bürgerbeauftragter], hochverehrte Beauftragte, hochverehrte Damen und Herren der BRD-Obrigkeit in Mecklenburg

 

der Unterzeichner teilt den Empfängern mit, dass durch das offenkundige Fehlverhalten des beauftragten Fahrers einer Bankettfräsmaschine ein einmaliges ökologisches Artenschutzprojekt in Form eines mit einheimischen seltenen und naturgeschützten Blüh-Pflanzen reichhaltig bepflanzten Grünstreifens aus offensichtlich grob-fahrlässiger u./o. mutwilliger Zerstörungswut zum Großteil vernichtet worden ist.

 

Der Artenschutz-Grünstreifen war eine ökologisch wertvolle Oase an der Landstraße 05 im Wohngebiet 19243 Püttelkow (Großgemeinde „Wittendörp“) und hatte einen überregionalen Bekanntheitsgrad erreicht.
Viele Arbeitsstunden, Mühen und Aufwände durch die Bürger wurden durch die frevlerische Tat des Fräsmaschinenfahrers einfach zunichte gemacht!

 

Die Eurovia GmbH wurde mit der Sanierung der Fahrbahndecke vom Straßenbauamt Schwerin Mecklenburg-Vorpommern beauftragt!
Der Erhalt des Grünstreifens wurde vom Straßenbauamt Schwerin und dem beauftragten Bauleiter Herr Hilgenstock von der Eurovia GmbH telefonisch ausdrücklich zugesichert und kann nachgewiesen werden!

 

Weitere Informationen mögen die Empfänger der in Kopie beiliegenden Strafanzeige und Strafantrag und den Bildern sowie dem Filmbeitrag entnehmen (s. Anlage A1).

 

Nicht öffentliche Film-Beweisdokumentation Zerstörung ökologischer Artenschutzstreifen in 19243 Püttelkow an der Landestraße 5 am 22. Juni 2021 – Link:
https://youtu.be/LbSRkGyNG0s

 

Wie im Großen – so im Kleinen! Warum zerstört EUROVIA Mitarbeiter Artenschutzprojekt 22. Juni 2021? ?

 

 

Die Auswirkungen bzgl. der gedanken- und verantwortungslosen Umwelt- und Naturzerstörung haben in Mecklenburg-Vorpommern und in ganz Deutschland ein besorgniserregendes Ausmaß erreicht.
Nur eine organisierte Unverantwortlichkeit kann zu solchen Entgleisungen führen!

Der Unterzeichner fordert ein sofortiges generelles Umdenken aller verantwortlichen Menschen in Bezug des Umgangs mit unserer Heimat und der natürlichen Umwelt, wozu auch der Natur- und Klimaschutz gehört

Alle Ausführungen sind von dem zuständigen Empfänger als rechtsverbindlich-gerichtsverwertbare Anträge zu bewerten und zu bearbeiten und allen dafür zuständigen Dienststellen und Verantwortungsträgern zwecks Bearbeitung und Entscheidung zuzuleiten.

Der Unterzeichner beantragt zu allen aufgeführten Anträgen eine fristgerechte gerichtsverwertbare Entscheidung. Der Unterzeichner steht den Empfängern gerne kommunikativ hilfreich zur Seite, um etwaige Verständnisprobleme für alle beteiligten Menschen gemeinsam positiv zielorientiert zu lösen.

Die Empfänger mögen innerhalb einer geschäftsüblichen Frist von einundzwanzig (21) Tagen zuzüglich der üblichen drei (3) Tage Postlaufzeit den Beschwerdeführer die Bearbeitungsbestätigung zukommen lassen.

Ergänzungen – Korrekturen bleiben dem Unterzeichner jederzeit vorbehalten.

Die Empfänger werden aus buchhalterischen Gründen und Gründen der eigenen Haftung auf der nationalen und internationalen Ebene gebeten, grundsätzlich die Referenz des Unterzeichners anzugeben:
4yp-323/300011/002179/06/21

Ausgeführt zu Püttelkow am fünfundzwanzigsten Tag des sechsten Monats des Jahres zweitausendeinundzwanzig A.D. durch den Unterzeichner.

Hochachtungsvoll im Auftrag

Anlagen

A1 Film- und Bilddateien gemäß dem Inhalt der Strafanzeige und Strafantrag per E-Mail an die angegebene E-Mailadressen

Zeugen:

Herr H. von der Eurovia GmbH,
C. M.,
– der Verein staatenlos.info – Comedian e. V. Der Vorstand, alle Mitglieder und ehrenamtlichen Helfer

Kontakt:

Rüdiger Hoffmann


Schriftverkehr / Kommunikation

Antwort des Bürgerbeauftragten vom 16. August 2021

RE Buergerbeauftragter MV bzgl. EUROVIA GmbH 16.08.2021 1 718x1024RE Buergerbeauftragter MV bzgl. EUROVIA GmbH 16.08.2021 2 718x1024


Antwortschreiben des Antragstellers vom 21. August 2021

Datum: Samstag, den 21. August 2021
Referenz: 4yp-323/300011/002179/06/21

Eilt! Wichtig! Zur sofortigen Vorlage bei den zuständigen Empfängern!
Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern
– Matthias Cronein der Funktion [Bürgerbeauftragter] – direkt zu Händen!
Schloßstraße 8
D- [ 19053 ] Schwerin

per Einschreiben und per Telefax mit Sendebericht sowie per E-Mail

Betrifft: AKTION RETTE unsere HEIMAT! MACH MIT!
Schreiben des Empfängers mit dem Titel: [„Arbeiten mit Straßenbankettfräsmaschine“]  – datiert 16.08.2021 mit Posteigang beim Unterzeichner am 20. Juli 2021 [ Zeichen 2021/1064 III lei ]

zur Beschwerde, Petition und rechtsverbindliche Anträge zur grob fahrlässigen u/o. mutwilligen Vernichtung Bürger-Naturschutz-Projekt/ Artenschutzprojekt in der Gemeinde 19243 Püttelkow (Großgemeinde „Wittendörp“) in Mecklenburg-Vorpommern durch den von der Firma Eurovia GmbH beauftragten Fahrer einer sog. „Straßenbankettfräsmaschine“

HochverehrterMatthias Cronein der Funktion[Bürgerbeauftragter],

der Unterzeichner hat das Schreiben des Empfängers zur Kenntnis genommen und antwortet wie folgt:

Gemäß des vom Empfänger zitierten Berichtes der Abteilungsleiterin, gehören Nebenanlagen mit Gehwegen, Zufahrten und Randstreifen zum Flurstück der Straße und diese stehen wiederum (Anm. Verf. angeblich!) im Eigentum der den öffentlichen Boden verwaltenden BRD- „Straßenbauverwaltung“ (sog. „Straßenbauamt Schwerin“).

Bisher ging der Unterzeichner davon aus, dass die Straßenbauverwaltung lediglich im Auftrage der BRD-Verwaltungsstrukturen, den Bau, Betrieb und Erhalt von Straßen und Wegen auf deutschem Boden durchführt.

Der Unterzeichner fordert die verantwortlichen und zuständigen BRD-Verwaltungsangestellten dringlichst auf, diesen Sachverhalt unmissverständlich aufzuklären. Im Falle einer Eigentumsübertragung auf die BRD-Verwaltung muss geklärt werden, seit wann und von wem das Eigentum der indigenen deutschen Völker in das Eigentum einer BRD-Straßenbauverwaltung (sog. „Straßenbauamt Schwerin“) im BRD-Bundesland „Mecklenburg-Vorpommern“ übergegangen sein soll.

Ferner ging der Unterzeichner bislang davon aus, dass sich die BRD-Verwaltung und die gesamte Bundesrepublik Deutschland, an die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formulierten Grundsätze der UNO zum individuellen Schutz vor Diskriminierung (Art. 7), Rechtsgleichheit (Art. 2) hält. Darin heißt es u.a.:

1. «Weiter darf keine Unterscheidung gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, ohne Rücksicht darauf, ob es unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder irgendeiner anderen Beschränkung seiner Souveränität unterworfen ist.»

2. «Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen.»

Quelle: https://www.nzz.ch/folio/die-uno-menschenrechtserklarung-ld.1616465

Aus Sicht des Unterzeichners richtet sich der beschriebene massive Ausbau des Straßenverkehrsnetzes eindeutig gegen die Natur und Umwelt und nimmt für den Unterzeichner lebensbedrohliche Ausmaße an. Die Verbreiterung der Landesstraße 5 ist für den Unterzeichner ein exemplarisches Beispiel für das insgesamt zerstörerische und verantwortungslose Verhalten der BRD-Verwaltung und aller ihrer Befehlsgeber und besoldeten Ausführenden (Anm. Verf. Verwaltungssoldaten) auf deutschem Boden und richtet sich augenscheinlich und primär gegen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Lebensqualität der indigenen deutschen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern.

In der ethnischen, kulturellen, traditionellen und sprachlichen Wertevorstellung des Unterzeichners als Angehöriger einer Minderheit, gehört der Grund und Boden den indigenen deutschen Völkern bzw. Stämmen! Eine BRD-Verwaltung, wie ein sog. „Straßenbauamt Schwerin“, muss den Boden zum Wohle für Mensch und Natur verwalten und erhalten.Dieser skandalöse Vorgang ist durch den zuständigen Empfänger und allen zuständigen verantwortlichen Personen in Gänze zweifelsfrei aufzuklären und muß ggf. durch die zuständigen BRD-Verwaltungsbefehlsgeber in der Heimat Mecklenburg reguliert werden.

Der Unterzeichner fordert auch hier als Angehöriger und öffentlicher Vertreter einer ethnischen, kulturellen, traditionellen und sprachlichen Minderheit, sein Recht ein, nicht von derartigen Mehrheitsscheidungen geschädigt zu werden!

Es ist ein gigantischer und ineffizienter Verwaltungsaufwand für den Empfänger und den Unterzeichner entstanden, der sich in seiner brutalen Konsequenz und de facto zum Nachteil der Minderheit auswirkt. Aus Sicht des Unterzeichners lassen die kommunalen Verantwortungsträger und scheinbar auch die Mehrheit der Einwohner zu bzw. tolerieren, dass Minderheiten auf diese Weise ausgegrenzt, isoliert und ihrer Lebensgrundlagen beraubt werden können.

Der Empfänger möge sich äußern, welche Wege der Unterzeichner noch gehen kann, um diese vertrackten und aus Sicht des Unterzeichners allgemein gefährlich-lebensbedrohliche Situation durch die invasive Tierart in seiner Heimat klären und heilen zu können!

Sollten die verantwortlichen Empfänger zu diesem Vorgang in der angemessenen Frist von einundzwanzig [21] Tagen zuzüglich drei [3] Tagen Postlaufzeit ab heutigem Datum NICHT reagieren, geht der Unterzeichner von einem vollen uneingeschränkten Einverständnis = konkludente Annahme durch die Empfänger zu allen Ausführungen des Unterzeichners aus und betrachtet die Ausführungen als rechtsverbindlich angenommen.

Alle Ausführungen des Unterzeichners sind immer grundsätzlich als gerichtsverwertbare Anträge zu bewerten und innerhalb der Frist klar und deutlich zu entscheiden.Ausgeführt zu Püttelkow am einundzwanzigsten Tag des achten Monats des Jahres zweitausendeinundzwanzig A.D. durch den Unterzeichner.


Hochachtungsvoll im Auftrag

Pressespiegel Umweltschutz

Wegen Lieferengpässen: Altmaier will mehr heimische Fichten fällen lassen

24 Juni 2021 12:50 Uhr – Die Baubranche klagt über Holzmangel und kann keine neuen Aufträge annehmen. Der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier will mehr gesunde Fichten fällen lassen. Hierzu muss eine Beschränkung rückgängig gemacht werden. Auch Vorschriften für den internationalen Handel seien hinderlich.

 

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