Eilt! Wichtig! Zur sofortigen Vorlage bei den zuständigen Empfängern!
Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern
M. C. – direkt zu Händen!
Schloßstraße 8
D- [ 19053 ] Schwerin
per Einschreiben und per Telefax mit Sendebericht und per E-Mail
Betrifft: AKTION RETTE unsere HEIMAT! MACH MIT!
Beschwerde, Petition und rechtsverbindlicher Antrag auf Umgestaltung Straßenkreuzungsbereich Große Straße – Bahnhofstraße – Steintor an der Filiale 521 der Deutschen Post in D- [19243] Wittenburg mit Ergänzungen!
Hochverehrter M. C. der Funktion [Bürgerbeauftragter],
Der Unterzeichner stellt hiermit folgende rechtsverbindliche Anträge:
Der Unterzeichner fordert hiermit beantragend die notwendige Umgestaltung des Straßenkreuzungsbereiches Große Straße – Bahnhofstraße – Steintor an der Filiale 521 der Deutschen Post in D- [19243] Wittenburg wie folgt:
1. Der viel zu kurz gestaltete Be- und Entlade-Streifen vor der Wittenburger Poststelle (Reisebüro):
Der Be- und Entladestreifen ist so zu verlängern, dass problemlos der Post-LKW, Fahrdienste und zwei PKW gefahrlos und behinderungslos abgestellt werden können!
Hinweisschilder sind entsprechend zu verlegen.
Der Etagen-Pflanzkübel aus verzinktem Industrieeisen ist zu entfernen.
2. Korrektur der zur Hauptbenutzungsrichtung der Straße verkehrt herum angelegten Parkplätze:
Die verkehrt herum angelegten Parkplätze sind in Fahrtrichtung zur Straßenkreuzung auszurichten.
Die gegenüber völlig sinnlose Gehwegverbreiterung ist zu beseitigen und der an der Straße entfernte alt-bewährte Parkstreifen wiederherzustellen!
3. Unfallquelle Feldsteinblockade:
Die gesamte Feldsteinblockade auf dem Gehweg zur Post ist als gefährliche Unfallquelle für Menschen und aus- bzw. einparkende Fahrzeuge umgehend zu beseitigen!
4. Die in der Grünrabatte am Gebäude des Elektronikgeschäftes Scharfenberg versteckte Litfaßsäule:
Die Litfaßsäule ist selbstverständlich in den Sichtbereich der Kreuzung zu verlegen, damit sie wie vorgesehen als Werbeträger genutzt werden kann!
5. Bäume statt industriell-wuchtige Einheits-Etagen-Pflanzkübel aus verzinktem Eisenblech und übermannshohe verzinkte Eisenständer mit gewaltigen Eisenabdeckungen für einfache Rankengewächse:
Anstelle der hässlichen Industrie-Etagenpflanzkübel und übermannshohe Luxusgefängnisse im industriellen Baumarktdesign für einfache Rankengewächse sind zum historischen Stadtbild passende Lindenbäume u./o. kleinere Rotdornbäume wie z. Bsp. in der mecklenburgischen Kleinstadt Hagenow anzupflanzen!
6. Da scheinbar ein akuter Bildungsnotstand hinsichtlich des Umgangs mit der Umwelt und Natur in Mecklenburg-Vorpommern besteht, beantragt der Unterzeichner eine nachhaltige, umfassende Aufklärungsinitiative mittels Schulungen, „Seminaren“, als auch regelmäßige Beiträge (Serienformat) in den regionalen, kommunalen Medien (z. Bsp. SWR, BR) sowie der Presse für alle zuständigen Entscheidungsträger, Land- und Forstwirte sowie die Einwohner, um die Menschen für den respektvollen Umgang mit der Umwelt, unseren kulturhistorischen Erbe und den Natur- und Klimaschutz zu sensibilisieren und zu bilden.
7. Dazu rechtsverbindlicher Antrag auf zeitnahe, gemeinsame(n) Ortstermin(e) zwecks Zustandserfassung und Abstimmung.
Begründung:
„Der Umgang mit der Umwelt ist das Spiegelbild der Gesellschaft!“
Im Rahmen einer aufwendigen Luxus-Sanierung wurde der betreffende Kreuzungsbereich vor der Poststelle in der Altstadt von Wittenburg völlig umgestaltet.
Das traurige Ergebnis ist ein vermutlich deutschlandweit einmaliges städtebauliches Chaos, was sich wie folgt für das Auge des Betrachters darstellt:
Vor der Filiale 521 der Deutschen Post wurde die Be- und Entladezone viel zu kurz angelegt, sodass die Autos schräg parken und LKW weiter auf der viel befahrenen Straße stehen müssen, wenn die diversen privaten Post-Fahrdienste, Zulieferer, Paketdienste, Kurierfahrer nicht Gefahr laufen wollen, die dort platzierten Verkehrsschilder umzufahren oder die Räder an den scharfkantigen Bordsteinen zu ruinieren.
Darum sind Fahrer vor allem größerer Fahrzeuge gezwungen, weiter auf der Straße zwecks der Be- und Entladung zu halten.
Was in den Köpfen der Planer vorgegangen sein muss, um Parkplätze entgegen der meistbenutzten Fahrtrichtung einer belebten Straßenkreuzung falsch herum anzuordnen, wissen vielleicht die verantwortlichen Planer selbst nicht.
Die umgehende bauliche Verlängerung der Be- und Entladezone zur Beseitigung der Unfallquelle ist daher zwingend geboten!
Der am nördlichen Gebäudegiebel gelegene Parkraum wird derart mit großen, schweren Feldsteinen unfallgefährdend behindert, dass die ein- und ausparkenden KFZ-Fahrer Gefahr laufen, ihre Fahrzeuge an den schwer einsehbaren Steinen zu beschädigen.
Da auch der öffentliche Gehweg mit den großen schweren Felsen blockiert ist, sind Fußgänger und Radfahrer ebenfalls gefährdet.
Die sofortige Beseitigung der unsinnig-gefährlichen Gesteinsblockaden am Parkplatz und auf dem öffentlichen Fußweg ist daher zwingend geboten!
Die Krönung der ganzen Fehlplanung ist die im Gebüsch der Gebäuderabatte des Elektronikgeschäftes „SP:Scharfenberg…“ versteckte Litfaßsäule.
Was hat eine fast neuwertig-unbenutzte Litfaßsäule in einem Rabatten-Gebüsch zu suchen?
Ist das ein typischer Schildbürgerstreich?
Es versteht sich von selbst, dass diese massive, große Litfaßsäule aus Betonstein an den Kreuzungsbereich, anstelle der Gartencenter-Rechteck-Etagen-Hochkübel zu verlegen ist!
Dass bei vielen Stadtvertretern seit Jahrzehnten häufig eine gedanken- und verantwortungslose Durchwink-Mentalität herrschen soll, pfeifen in Wittenburg sprichwörtlich „die Spatzen von den Dächern“.
Diese Entgleisungen fern jeglicher Logik und des guten Geschmacks zeugen aus Sicht des Unterzeichners vom kleingeistigen Spießbürgertum und kindisch-egoistischer Unvernunft der Verursacher.
Und als wenn das alles noch nicht ausreicht, haben die Verantwortlichen das Ganze auch noch mit
postmodernen quadratischen Einheits-Etagen-Pflanzkübel aus verzinktem Eisenblech und gigantisch-übermannshohe verzinkte Eisenständer mit gewaltigen Eisenabdeckungen für einfache Rankengewächse verunziert.
Warum müssen die sog. „Stadtmöbel“ in Wittenburg einfach fast immer nur hässlich, unpraktisch, gigantisch, wuchtig, rechtwinklig und mit spitzen u./o. scharfen Kanten aus kalt-abweisenden Materialen wie Stahl, verzinkten Eisen, Beton, Stein, Plaste im typisch einfallslos-langweilig-beliebigen industriellen Einheitsdesign verunstaltet sein und die Umwelt regelrecht optisch erschlagen?
Es gibt heutzutage genug menschen- und umweltfreundliche Alternativen zum drittklassigen Industrieniveau!
Man muss es aber nur endlich mal auch wollen!
Wie stadtgestalterisch und ökologisch wertvoll ist es doch anstelle der kalten und naturverachtenden Baumarkt-Industriekultur einfach nur Bäume wie die Linde und/oder den kleinwüchsigen Rotdorn anzupflanzen.
Selbst die benachbarte mecklenburgische Kleinstadt Hagenow zeigt dazu beispielgebend: Wo ein Wille ist auch ein Weg!
Auch hier werden sich spätere Generationen dankbar an so eine nachhaltig gute Tat der Wittenburger Verwaltungsverantwortlichen erinnern!
All die in dieser Petition geschilderten Fehlplanungen und Verrücktheiten sind ein Ausdruck des absoluten Bildungsnotstandes, der daraus folgenden Unwissenheit, Unbewusstheit, Unbedarftheit, des kapitalistischen Egoismus, Arroganz der Macht, Respektlosigkeit und der Blindheit gegenüber dem Logischen, dem Schönen und Nützlichen in unserer Umwelt und der Gesellschaft.
Diese Entgleisungen einer luxuriösen Gigantomanie stellen zudem auch eine völlig verantwortungslose Verschwendung von wertvollen Ressourcen dar und sind daher auch ein zu ächtendes umwelt- und klimaschädliches Fehlverhalten der dafür verantwortlichen Entscheidungsträger von Wittenburg!
Da fällt dem Verfasser doch der berühmte Satz aus der Bibel ein: Herr vergib Ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun!“
Die städtebauliche Korrektur und die menschen-, naturfreundliche und stadtbildgerechte Umgestaltung des Kreuzungsbereiches in Wittenburg im Sinne dieser Petition und vor allem auch die Heimat- und Umweltbildung sind aus genannten, drastisch-schwerwiegenden Gründen mehr als dringend geboten!
Oder benötigt die BRD-Verwaltung in unserer Heimat Mecklenburg eventuell auch 100 Jahre, um den notwendigen Anschluss an ein positiv-fortschrittliches Heimat-, Umwelt- und Klimaschutz-Bewusstsein zu gewinnen?
Der Unterzeichner fordert ein generelles Umdenken aller verantwortlichen Menschen in Bezug des Umgangs mit unserer Heimat und der Umwelt, wozu auch der Kilmaschutz gehört!
Dazu zählt vor allem der verantwortungsbewusste Umgang mit unserem kulturhistorischen Erbe, den Städten, Dörfern und das menschen- und naturfreundliche Wohnen, Arbeiten und das Reisen in unserer Heimat Mecklenburg!
Alle Ausführungen sind von dem zuständigen Empfänger als rechtsverbindlich-gerichtsverwertbare Anträge zu bewerten und zu bearbeiten und allen dafür zuständigen Dienststellen und Verantwortungsträgern zwecks Bearbeitung und Entscheidung zuzuleiten.
Der Unterzeichner beantragt zu allen aufgeführten Anträgen eine fristgerechte gerichtsverwertbare Entscheidung.
Der Unterzeichner steht den Empfängern gerne kommunikativ hilfreich zur Seite, um etwaige Verständnisprobleme für alle beteiligten Menschen gemeinsam positiv zielorientiert zu lösen.
Die Empfänger mögen innerhalb einer geschäftsüblichen Frist von einundzwanzig (21) Tagen zuzüglich der üblichen drei (3) Tage Postlaufzeit den Unterzeichner die Eingangsbestätigung zukommen lassen.
Die Empfänger werden aus buchhalterischen Gründen und Gründen der eigenen Haftung auf der nationalen und internationalen Ebene gebeten, grundsätzlich die Referenz des Unterzeichners anzugeben: 4yp-323/Korrektur-Fehlplanung-Wittenburg/21
Ausgeführt zu Püttelkow am siebzehnten Tag des fünften Monats des Jahres zweitausendeinundzwanzig A.D. durch den Unterzeichner.
Hochachtungsvoll im Auftrag
GEZ.
Antwortschreiben des Bürgerbeauftragten vom 26. Mai 2021
Antwortschreiben des Antragstellers vom 4. Juni 2021
Datum: Freitag, den 04. Juni 2021
Referenz: 4yp-323/Korrektur-Fehlplanung-Wittenburg/21
Eilt! Wichtig! Zur sofortigen Vorlage bei den zuständigen Empfängern!
Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Matthias Crone und beauftragte Ina Latendorf- direkt zu Händen!
Schloßstraße 8
D- [ 19053 ] Schwerin
per Brief und per Telefax mit Sendebericht
Betrifft: AKTION RETTE unsere HEIMAT! MACH MIT!
Schreiben des Empfängers ohne Titel – datiert 26.05.2021 mit Posteingang beim Unterzeichner am 1. Juni 2021 mit Zeichen des Empfängers [ 2021/0126 III ti ] zur Beschwerde, Petition und rechtsverbindlicher Antrag auf Umgestaltung Straßenkreuzungsbereich Große Straße – Bahnhofstraße – Steintor an der Filiale 521 der Deutschen Post in D- [19243] Wittenburg
Hochverehrter Matthias Cronein der Funktion[Bürgerbeauftragter] und hochverehrte beauftragte Ina Latendorf,
Der Unterzeichner bestätigt den Erhalt des o. g. Schreibens des Empfängers.
Der Unterzeichner tätigt folgende Ausführungen und stellt folgende rechtsverbindliche Anträge:
Die Empfänger schreiben – Zitat: „Wie bereits in einer ähnlich gelagerten Angelegenheit kann ich Ihnen nur mitteilen, dass die Infrastruktur der Stadt durch die Stadt selbst bestimmt werden kann. Insofern können Ihre Angaben nur als Hinweise weitergeleitet werden. Ein Anspruch auf Änderung besteht nicht.“
Aus Sicht des Unterzeichners geht aus diesen Hinweisen hervor, dass eine unmittelbare Gestaltung des Lebensumfeldes der betroffenen Menschen im BRD-Bundesland „Mecklenburg-Vorpommern“ von vornherein ausgeschlossen ist und überhaupt keine Rechtsverbindlichkeiten und Ansprüche auf Bürgerbeteiligung bestehen!
Wenn die Verwaltung der Stadt Wittenburg und zuständigen Befehlsgeber gemäß dieses Schreibens selbstherrlich bestimmen können, wie sie das unmittelbare Lebensumfeld der Menschen gestalten, ergeben sich folgende Anliegen:
1. Wo haben die betroffenen MENSCHEN! noch eine realistisch umsetzbare Möglichkeit einer wirksamen Einflussnahme auf die direkten Prozesse und Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensumfeldes?
Der mitbetroffene Unterzeichner beantragt die Klärung dieser Grundsatzfrage, weil die verantwortlichen Politiker und Verwaltungsführungskräfte in „Mecklenburg-Vorpommern“ – der Bundesrepublik Deutschland (BRD) immer die Bürger-Demokratie wie eine Monstranz vor sich her tragen, die Realitäten aber scheinbar völlig anders sind und letztendlich offensichtlich privat-kommerzielle Lobbygruppen bestimmen, was gemacht wird und was nicht.
Wozu tragen die Menschen in „Mecklenburg-Vorpommern“ – der BRD – die international höchsten Steuern und Abgabenbelastung, wenn sie in der Realität der Ausübung eines Mitbestimmungsrechtes quasi beraubt sind und so gut wie keinen direkt-wirksamen Einfluss auf die Gestaltung ihres Lebensumfeldes nehmen können?
2. Zudem scheinen die Verwaltungsverfahren z. Bsp. zu B-Plan-Verfahren derart kompliziert, undurchsichtig und menschenfeindlich gestaltet zu sein, dass der durchschnittlich gebildete Mensch von vornherein keine reale Möglichkeit der wirksamen Mitbestimmung ausüben kann, zumal die Mehrzahl der im Alltag gestressten BRD-Einwohner kaum die Zeit haben, sich durch ein Verwaltungs-Dickicht von Zuständigkeiten, Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen, Abläufen usw. zu bewegen.
In der Umsetzung z. Bsp. von B-Plänen werden dann sowieso die Vorplanungen der verantwortlichen Verwalter umgesetzt – egal wer, wie und wo Einwände erhoben wurden.
Ausnahmen scheinen hier in „Mecklenburg-Vorpommern“ – der BRD – die Regel zu bestätigen.
3. ES GEHT UM DAS GRUNDLEGENDE MENSCHENRECHT AUF EIN LEBENSWERTES UMFELD für jetzige und künftige Generationen! Das offensichtlich gedankenlos-, egoistisch unverantwortliches Handeln der zuständigen BRD-Verwalter in der Stadt Wittenburg und der gleichgeschalteten Großgemeinde „Wittendörp“, dem BRD- „Landkreis Ludwigslust-Parchim“ und dem BRD-Bundesland „Mecklenburg-Vorpommern“ wird zum Nachteil der Menschen und der Natur durchgesetzt.
Der betroffenen Unterzeichner und die betroffenen Menschen bezahlen diese für sie nachteiligen Vorgänge über Zwangssteuern und Zwangsabgaben!
Damit liegt aus Sicht des Unterzeichners ein direkter Eingriff in das Menschenrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit aller betroffenen Menschen vor!
Aus genannten schwerwiegenden Gründen wird hiermit ausdrücklich beantragt, dass der zuständige Bürgerbeauftragte sich an die zuständig-verantwortlichen „Landespolitiker“ und Verwaltungsbefehlsgeber von „Mecklenburg-Vorpommern“ wendet, um das für den Unterzeichner und die Allgemeinheit lebenswichtige Grundsatzproblem der direkten wirksamen und einfachen Einflussnahme auf die unmittelbare Gestaltung des Lebensumfeldes, wie z. Bsp. sog. Bebauungsplanverfahren (B-Pläne) und dessen Korrekturen zu klären und zu heilen!
4. Auch muß in dem Zusammenhang geklärt werden, wer konkret zu den betreffenden Entscheidungen die jeweilige persönliche Haftung trägt, um eventuell genau diese verantwortlichen Personen auch international bei derartigen MENSCHENRECHTSVERSTÖßEN belangen zu können!
Alle Ausführungen sind von dem zuständigen Empfänger als rechtsverbindlich-gerichtsverwertbare Anträge zu bewerten und zu bearbeiten und allen dafür zuständigen Dienststellen und Verantwortungsträgern zwecks Bearbeitung und Entscheidung zuzuleiten.
Die Empfänger mögen innerhalb einer geschäftsüblichen Frist von einundzwanzig (21) Tagen zuzüglich der üblichen drei (3) Tage Postlaufzeit den Unterzeichner eine entsprechende fach- und sachkompetente klärende Antwort zukommen lassen.
Ausgeführt zu Püttelkow am vierten Tag des sechsten Monats des Jahres zweitausendeinundzwanzig A.D. durch den Unterzeichner.
Hochachtungsvoll im Auftrag
GEZ.