Antwortschreiben des Antragstellers vom 4. Juni 2021

Datum: Freitag, den 04. Juni 2021
Referenz: 4yp-323/Korrektur-Fehlplanung-Wittenburg/21

Eilt! Wichtig! Zur sofortigen Vorlage bei den zuständigen Empfängern!

Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Matthias Crone und beauftragte Ina Latendorf- direkt zu Händen!
Schloßstraße 8
D- [ 19053 ] Schwerin

per Brief und per Telefax mit Sendebericht

Betrifft: AKTION RETTE unsere HEIMAT! MACH MIT!
Schreiben des Empfängers ohne Titel – datiert 26.05.2021 mit Posteingang beim Unterzeichner am 1. Juni 2021 mit Zeichen des Empfängers [ 2021/0126 III ti ]
zur Beschwerde, Petition und rechtsverbindlicher Antrag auf Umgestaltung Straßenkreuzungsbereich Große Straße – Bahnhofstraße – Steintor an der Filiale 521 der Deutschen Post in D- [19243] Wittenburg

Hochverehrter Matthias Cronein der Funktion[Bürgerbeauftragter] und hochverehrte beauftragte Ina Latendorf,

Der Unterzeichner bestätigt den Erhalt des o. g. Schreibens des Empfängers.
Der Unterzeichner tätigt folgende Ausführungen und stellt folgende rechtsverbindliche Anträge:

Die Empfänger schreiben – Zitat: „Wie bereits in einer ähnlich gelagerten Angelegenheit kann ich Ihnen nur mitteilen, dass die Infrastruktur der Stadt durch die Stadt selbst bestimmt werden kann. Insofern können Ihre Angaben nur als Hinweise weitergeleitet werden. Ein Anspruch auf Änderung besteht nicht.“

Aus Sicht des Unterzeichners geht aus diesen Hinweisen hervor, dass eine unmittelbare Gestaltung des Lebensumfeldes der betroffenen Menschen im BRD-Bundesland „Mecklenburg-Vorpommern“ von vornherein ausgeschlossen ist und überhaupt keine Rechtsverbindlichkeiten und Ansprüche auf Bürgerbeteiligung bestehen!

Wenn die Verwaltung der Stadt Wittenburg und zuständigen Befehlsgeber gemäß dieses Schreibens selbstherrlich bestimmen können, wie sie das unmittelbare Lebensumfeld der Menschen gestalten, ergeben sich folgende Anliegen:

1. Wo haben die betroffenen MENSCHEN! noch eine realistisch umsetzbare Möglichkeit einer wirksamen Einflussnahme auf die direkten Prozesse und Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensumfeldes?

Der mitbetroffene Unterzeichner beantragt die Klärung dieser Grundsatzfrage, weil die verantwortlichen Politiker und Verwaltungsführungskräfte in „Mecklenburg-Vorpommern“ – der Bundesrepublik Deutschland (BRD) immer die Bürger-Demokratie wie eine Monstranz vor sich her tragen, die Realitäten aber scheinbar völlig anders sind und letztendlich offensichtlich privat-kommerzielle Lobbygruppen bestimmen, was gemacht wird und was nicht.

Wozu tragen die Menschen in „Mecklenburg-Vorpommern“ – der BRD – die international höchsten Steuern und Abgabenbelastung, wenn sie in der Realität der Ausübung eines Mitbestimmungsrechtes quasi beraubt sind und so gut wie keinen direkt-wirksamen Einfluss auf die Gestaltung ihres Lebensumfeldes nehmen können?

2. Zudem scheinen die Verwaltungsverfahren z. Bsp. zu B-Plan-Verfahren derart kompliziert, undurchsichtig und menschenfeindlich gestaltet zu sein, dass der durchschnittlich gebildete Mensch von vornherein keine reale Möglichkeit der wirksamen Mitbestimmung ausüben kann, zumal die Mehrzahl der im Alltag gestressten BRD-Einwohner kaum die Zeit haben, sich durch ein Verwaltungs-Dickicht von Zuständigkeiten, Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen, Abläufen usw. zu bewegen.

In der Umsetzung z. Bsp. von B-Plänen werden dann sowieso die Vorplanungen der verantwortlichen Verwalter umgesetzt – egal wer, wie und wo Einwände erhoben wurden.

Ausnahmen scheinen hier in „Mecklenburg-Vorpommern“ – der BRD – die Regel zu bestätigen.

3. ES GEHT UM DAS GRUNDLEGENDE MENSCHENRECHT AUF EIN LEBENSWERTES UMFELD für jetzige und künftige Generationen! Das offensichtlich gedankenlos-, egoistisch unverantwortliches Handeln der zuständigen BRD-Verwalter in der Stadt Wittenburg und der gleichgeschalteten Großgemeinde „Wittendörp“, dem BRD- „Landkreis Ludwigslust-Parchim“ und dem BRD-Bundesland „Mecklenburg-Vorpommern“ wird zum Nachteil der Menschen und der Natur durchgesetzt.

Der betroffenen Unterzeichner und die betroffenen Menschen bezahlen diese für sie nachteiligen Vorgänge über Zwangssteuern und Zwangsabgaben!
Damit liegt aus Sicht des Unterzeichners ein direkter Eingriff in das Menschenrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit aller betroffenen Menschen vor!

Aus genannten schwerwiegenden Gründen wird hiermit ausdrücklich beantragt, dass der zuständige Bürgerbeauftragte sich an die zuständig-verantwortlichen „Landespolitiker“ und Verwaltungsbefehlsgeber von „Mecklenburg-Vorpommern“ wendet, um das für den Unterzeichner und die Allgemeinheit lebenswichtige Grundsatzproblem der direkten wirksamen und einfachen Einflussnahme auf die unmittelbare Gestaltung des Lebensumfeldes, wie z. Bsp. sog. Bebauungsplanverfahren (B-Pläne) und dessen Korrekturen zu klären und zu heilen!

4. Auch muß in dem Zusammenhang geklärt werden, wer konkret zu den betreffenden Entscheidungen die jeweilige persönliche Haftung trägt, um eventuell genau diese verantwortlichen Personen auch international bei derartigen MENSCHENRECHTSVERSTÖßEN belangen zu können!

Alle Ausführungen sind von dem zuständigen Empfänger als rechtsverbindlich-gerichtsverwertbare Anträge zu bewerten und zu bearbeiten und allen dafür zuständigen Dienststellen und Verantwortungsträgern zwecks Bearbeitung und Entscheidung zuzuleiten.

Die Empfänger mögen innerhalb einer geschäftsüblichen Frist von einundzwanzig (21) Tagen zuzüglich der üblichen drei (3) Tage Postlaufzeit den Unterzeichner eine entsprechende fach- und sachkompetente klärende Antwort zukommen lassen.

Ausgeführt zu Püttelkow am vierten Tag des sechsten Monats des Jahres zweitausendeinundzwanzig A.D. durch den Unterzeichner.

Hochachtungsvoll im Auftrag

GEZ.

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